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Stahlbauarbeiter
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NRW Metall-Arbeitgeber für Lockerung starrer Ruhezeiten

„Wir benötigen aber Korrekturen bei den Ruhezeiten und der Arbeitshöchstdauer.“

Düsseldorf – Die Metall-Arbeitgeber in NRW drängen auf Änderungen beim Thema Arbeitszeit. „Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung werden wir einen rasanten Wandel der Arbeitsbedingungen bekommen – insbesondere der Arbeitszeit“, sagte der Hauptgeschäftsführer von Metall NRW, Luitwin Mallmann, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montagausgabe). „Zugleich ist die Generation Y in den Betrieben angekommen. Die erwarten viel mehr Flexibilität. Beides zusammen stellt uns vor große Herausforderungen.“

Der Verband hat aktuell eine Umfrage unter seinen Mitgliedsbetrieben in NRW durchgeführt: 75,5 Prozent erklärten dabei, sie rechneten damit, dass ihre Mitarbeiter während ihres Berufslebens flexibler sein wollen – etwa für Kinderbetreuung oder die Pflege eines Angehörigen.

„Problem nur: Wir haben ein Arbeitszeitregime, das aus dem letzten Jahrtausend stammt – das gilt sowohl für die tariflichen Regelungen als auch die gesetzlichen“, so Mallmann. 60 Prozent der befragten Firmen erklärten, die Tarifverträge böten nicht genügend Spielraum für den flexibleren Einsatz des Personals. „Wir müssen uns als Tarifvertragspartei darum kümmern und den Flächentarifvertrag anpassen“, sagte Mallmann. „Es darf aber nicht sein, dass die Produktivität sinkt, dass die Kosten steigen und wir am Ende bei der Wettbewerbsfähigkeit zurückfallen.“

Der Spielraum sei groß genug für eine Lösung, von der beide Seiten profitieren. „Ich warne allerdings davor, das Thema mit der normalen Entgelt-Tarifverhandlung zu verknüpfen. Eine solche Regelung kann man nicht erstreiken. Das ist viel zu kompliziert“, sagte der Arbeitgebervertreter.

Auch der Gesetzgeber sei gefragt. „Wir benötigen aber Korrekturen bei den Ruhezeiten und der Arbeitshöchstdauer“, sagte Mallmann. Wo Arbeitszeitbegrenzungen einen konkreten Sicherheitshintergrund hätten, müssten diese auch streng eingehalten werden – etwa beim konzentrierten Bedienen schwerer Maschinen. „Wir leisten uns aber ein Arbeitszeitgesetz, das diese Unterscheidung zwischen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten und anderen nicht macht“, sagte Mallmann. Das müsste der Gesetzgeber angehen.

10.04.2017 - newsburger.de

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