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NPD-Verbotsverfahren Ex-Justizministerin sieht Bedenken bestätigt

„Sonst wäre das eine nicht zu überbietende Blamage.“

Berlin – Durch die Nachfragen des Bundesverfassungsgerichts zum Antrag des Bundesrates, die NPD zu verbieten, sieht sich die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihren Bedenken gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren bestätigt.

„Hoffentlich haben die Innenminister der Länder bei ihrem Antrag die gebotene Sorgfalt walten lassen“, sagte die FDP-Politikerin der „Frankfurter Rundschau“. „Sonst wäre das eine nicht zu überbietende Blamage“.

Die Nachfragen des Bundesverfassungsgerichts an den antragstellenden Bundesrat zeigte, dass es seine Linie beibehalte, vor Eröffnung eines Verfahrens das vorgelegte Material genau zu prüfen. Die Karlsruher Richter verlangen neue Beweise, dass es keine V-Leute mehr in der NPD gebe, wegen deren Einsatz der erste Verbotsantrag 2003 gescheitert war.

Selbst wenn das Gericht den Antrag zulasse, muss das oberste deutsche Gericht nach Leutheusser-Schnarrenbergers Ansicht aber die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berücksichtigen. Der verlange für die Zulässigkeit eines Verbots auch den Nachweis, dass eine Partei in der Lage sei, die Verfassungsordnung eines Landes zu bedrohen.

„Die Innenminister haben jetzt das Recht nachzulegen“, erklärte der langjährige SPD-Innen- und Rechtspolitiker der SPD im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, der „Frankfurter Rundschau“. „Das sollten sie tun.“

Er könne verstehen, dass die Verfassungsrichter „Nachbesserung erwarten“. Daraus sei aber noch kein Rückschluss auf den Ausgang des Verfahrens zu ziehen, warnte Wiefelspütz. Man dürfe die Fragen des Gerichts „nicht negativ überbewerten“. Es mache einfach seine Arbeit sehr sorgfältig.

25.03.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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