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Mannheim NPD klagt erfolgreich gegen Versammlungsverbot

Stadt Mannheim ruft die nächste Instanz an.

Mannheim – Juristisches Tauziehen um den geplanten NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Mannheim: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab am Montag einem neuerlichen Eilantrag des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar gegen ein Versammlungsverbot statt. Die Richter entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Untersagung des Aufmarschs nicht gegeben seien. Die Stadtverwaltung hatte argumentiert, die öffentliche Sicherheit und Ordnung seien gefährdet. Mannheim will nun Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen.

Einen ersten Eilantrag des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar gegen das Versammlungsverbot hatte das Karlsruher Verwaltungsgericht am Freitag vergangener Woche mit der Begründung zurückgewiesen, der Kreisverband sei nicht antragsberechtigt, sondern nur die Bundespartei. Dem folgte der VGH am Montag. Der NPD-Kreisverband meldete allerdings Ende vergangener Woche einen eigenen Aufmarsch an, der wiederum mit Hinweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung verboten wurde. Dieses Verbot hoben die Karlsruher Richter jetzt auf.

Das Verwaltungsgericht unterstrich, das Verbot und die Auflösung einer Versammlung stellten intensive Eingriffe in das Grundrecht dar und seien damit an strenge Voraussetzungen gebunden. Verbote dürften nur ausgesprochen werden, wenn beispielsweise eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abgewendet werden müsse. Hierfür lägen bei der NPD-Veranstaltung keine Hinweise vor.

Sollte die Stadt vor Gericht letztlich unterliegen und die Neonazis demonstrieren dürfen, haben Gegendemonstranten zahlreiche Veranstaltungen angekündigt. Die Polizei will mit einem großen Aufgebot beide Lager trennen. Der Aufmarsch der NPD ist von 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr angemeldet und soll in den Ortsteil Neckarau führen. Die Gegendemonstranten wollen sich um 11.00 Uhr am Marktplatz versammeln. Auch in Speyer in Rheinland-Pfalz ist ein Aufmarsch der Rechten geplant.

(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Karlsruhe 1 K 1021/12)

30.04.2012 - dapd / newsburger.de

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