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© Rudolf Stricker / gemeinfrei

Nintendo erleitet Niederlage Alternative DS-Flash-Karten nicht illegal

„Das System sollte mehr wie Windows aufgebaut sein.“

Paris – Nintendo hat im Kampf gegen alternative Flashkarten-Hersteller eine Niederlage erlitten. Der Konsolen- und Softwarehersteller war gegen die in Frankreich ansässige Divineo Group vor Gericht gezogen, um den Verkauf von alternativen Nintendo-DS-Steckkarten zu unterbinden. Ein Pariser Richter erteilte dem Ansuchen eine Abfuhr und kritisierte gleichzeitig die Geschlossenheit der Minikonsole.

Nintendo wie Windows

Wie das vom Divineo-Eigentümer geführte Konsolenportal Maxconsole berichtet, soll das Gericht Microsoft Windows als Beispiel angeführt haben, wie das Konsolen-Betriebssystem gestaltet sein sollte: „Das System sollte mehr wie Windows aufgebaut sein, wo jeder eine Applikation entwickeln kann, wenn er möchte.“ Maxconsole zufolge würde Nintendo Entwickler absichtlich aussperren und lasse diesen kaum eine andere Wahl, als das System zu hacken.

Nintendo Europe wollte das noch nicht rechtskräftige Urteil auf Anfrage von pressetext nicht kommentieren. Die alternativen Steckkarten, die ohne Lizenzierung durch Nintendo von mehreren Herstellern angeboten werden, sind dem Konsolenhersteller allerdings ein Dorn im Auge. Denn neben alternativer legaler Software, die für die Konsole sonst nicht erhältlich wäre, werden derartige Flash-Karten auch für illegale Spiele-Kopien eingesetzt. Unter anderem umgehen diese Karten Nintendos DRM-System.

Umgehung von DRM kein schweres Vergehen

Die aktuelle Pariser Entscheidung ist bereits das zweite Mal, das Nintendo bei diesem Thema vor Gericht abgeblitzt ist. Denn bereits im November hat ein spanisches Gericht sich im Fall gegen den Anbieter Movilquick nicht für zuständig erklärt und festgehalten, dass die Umgehung von Nintendos DRM-System auch für legale Zwecke genutzt werden kann.

Der Umstand, dass Nintendo gewisse Funktionalitäten bei seiner Konsole nicht anbiete, sei kein Grund, warum andere diese Erweiterung nicht anbieten dürfen. Die patent- und markenrechtliche Situation wollte das Gericht zu dem Zeitpunkt nicht beurteilen und verwies in dieser Sache an das Zivilgericht.

Auswirkungen auf Konsolenmarkt

Sollten die Urteile standhalten, sind die Auswirkungen auf Europa noch nicht absehbar. Denn wenn Spielehersteller am Lizenzmodell von Nintendo vorbei ihre Spiele entwickeln können, wird damit das Konsolen-Geschäftsmodell von Nintendo und möglicherweise auch anderer Hersteller in Frage gestellt. Denn diese finanzieren die Entwicklung und Produktion ihrer Konsolen hauptsächlich über die Lizenzeinnahmen von Spieleentwicklern.

04.12.2009 - pte / newsburger.de

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