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Hans-Peter Friedrich
© Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde

Nachfolge von Datenschützer Schaar Grüne warnen Friedrich vor Verfassungsbruch

„Ein solches Vorgehen ist klar verfassungs- und EU-rechtswidrig.“

Berlin – Das Vorhaben von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), den Datenschutzbeauftragten des Bundes, Peter Schaar, nicht bis zur Wahl eines Nachfolgers geschäftsführend im Amt zu belassen, verstößt nach Einschätzung der Grünen gegen das Grundgesetz.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass der Bundesinnenminister aufgrund einer persönlichen Animosität durch die Vakanz des Postens des Bundesbeauftragten bewusst den Zustand einer Kontrolllücke herbeiführt. Ein solches Vorgehen ist klar verfassungs- und EU-rechtswidrig“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, „Handelsblatt-Online„.

Schaars Amtszeit endet nach eigenen Angaben am 16. Dezember und wird vermutlich nicht mehr verlängert. Ein Nachfolger sei noch nicht bestimmt. „Dann entsteht auf Bundesebene ein Vakuum“, hatte Schaar jüngst kritisiert.

Von Notz begründete seine rechtliche Einschätzung mit verschiedenen höchstrichterlichen Entscheidungen. So habe das Bundesverfassungsgericht zuletzt in seiner Entscheidung zur Antiterrordatei bestätigt, dass die Datenschutzkontrolle durch einen unabhängigen Beauftragten „unverzichtbares Mittel des Grundrechtsschutzes“ sei, insbesondere bei verdeckten Überwachungsmaßnahmen, wie sie im Zuge der Ausspäh-Affäre in Rede stünden. Dass diese Kontrolle durch „völlig unabhängige Datenschutzbeauftragte“ durchzuführen sei, habe zudem der Gerichtshof der EU entschieden, betonte von Notz.

Laut Bundesdatenschutzgesetz kontrolliert der unabhängige Bundesbeauftragte persönlich bei öffentlichen Stellen die Einhaltung der Datenschutzgesetze. Dies gilt insbesondere dann, wenn Betroffene ihr Recht auf Auskunft gegenüber Verfassungsschutzbehörden, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesministerium für Verteidigung, Behörden der Staatsanwaltschaft und der Polizei sowie öffentlichen Stellen der Finanzverwaltung geltend machen. „Dieses Aufsichtssystem muss durchgehend gewährleistet werden“, forderte von Notz. Ab dem 17. Dezember sei jedoch der Posten des Bundesbeauftragten vakant.

Von Notz sprach von einem unverantwortlichen Vorgang. „Ausgerechnet in Zeiten des durch Edward Snowden offenbarten, größten Datenschutz-Skandals, den es jemals gegeben hat, entledigt sich der Minister der ihm unangenehmen Kontrolle durch den Bundesdatenschutzbeauftragten für unbestimmte Zeit“, sagte er.

„Auch für die Arbeit des ohnehin gerade durch die schwarz-rote Bundesregierung in Stand-by-Modus versetzten Parlaments ist die Zuarbeit durch den Bundesbeauftragten eine unerlässliche Unterstützung.“ So könne der Datenschutzbeauftragte beispielsweise die ihm zustehenden Akteneinsichts- und Betretungsrechte auch im Auftrag des Parlaments nutzen. Er informiere außerdem auf eigene Initiative den Bundestag über Missstände beim Datenschutz, bereichere die parlamentarischen Beratungen durch seine Expertise und erstelle immer wieder wichtige Stellungnahmen und Berichte.

06.12.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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