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Missbrauch Nach Lehrer-Freispruch packt Schülerin aus

Vater kündigt Zivilklage an.

Neuwied – Nach dem Freispruch eines rheinland-pfälzischen Lehrers spricht eine Schülerin erstmals in einem Interview über ihre sexuelle Beziehung zur dem 18 Jahre älteren Pädagogen. “Ich bin seit damals in Therapie. Das hilft mir, heute kann ich darüber reden”, offenbarte sich die junge Frau dem Magazin “Stern”.

Sie hatte sich als 14-Jährige bei einem Schulausflug im Jahr 2007 auf die Beziehung eingelassen, die fünf Monate dauerte. Es sei “letztlich immer um Sex” gegangen. “Es lief immer auf dasselbe hinaus.”

Die Frau, in dem Interview Marie genannt, schilderte, wie die Begegnungen abliefen: Mal habe er sie während des Unterrichts in der Putzkammer getroffen, mal habe er sie zu sich nach Hause geholt, während seine Frau an ihrem Arbeitsplatz war. Er habe sie auf einen Feldweg bestellt und dort abgeholt. Damit niemand sie auf den Fahrten zu ihm nach Hause von außen sehen konnte, habe sie sich in den “Fußraum reingekrümelt”.

Die junge Frau erinnerte sich, dass sie ihren Lehrer anfangs für “einen coolen Typ” gehalten habe. Sie sei verliebt gewesen. Später aber habe sie das alles “komplett runtergezogen”. “Ich saß nur noch zu Hause, hatte keine Freunde mehr”, erinnerte sie sich.

Im Nachhinein, verriet sie, sei sie enttäuscht von ihm. “Aber damals dachte ich, dass es vielleicht normal sei.” Der Freispruch ist aus ihrer Sicht eine “Freibrief für jeden Lehrer”, sich an “jede 14-jährige Schülerin heranzumachen”.

Der Vater kündigte in dem Interview an, trotz des strafrechtlichen Freispruchs nun eine Zivilklage auf Schadenersatz anstrengen zu wollen. Zudem engagiere er sich in einer Initiative dafür, dass die Obhutspflicht eines Lehrers sich nicht nur auf die Schüler seiner eigenen Klasse beschränkt bleibt. “Wir wollen nicht, dass es anderen Kindern passiert

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Lehrer vorige Woche vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. Da er nicht der Klassenlehrer, sondern nur Vertretungslehrer des Mädchens gewesen sei, habe kein Obhutsverhältnis bestanden, hieß es zur Begründung. Das Urteil löste bundesweit eine Welle der Empörung aus.

19.01.2012 - dapd / newsburger.de

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