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G20 Gipfel Hamburg 2017
© Der Barbar / CC BY-SA 4.0

Nach G20-Krawallen 1619 Ermittlungsverfahren aber nur drei Gefängnisstrafen

Unter den verurteilten Tätern aus Deutschland kamen die meisten direkt aus Hamburg.

Düsseldorf – Knapp elf Monate nach den schweren Krawallen am Rande des Hamburger G20-Gipfels sind die Reaktionen des Rechtsstaats relativ übersichtlich geblieben.

Nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ (Düsseldorf/Samstag) unter Berufung auf interne Auflistungen von Staatsanwaltschaften und Gerichten eröffneten die Hamburger Behörden zwar insgesamt 1619 Ermittlungsverfahren. Doch unter 136 Anklagen kam es bislang lediglich zu drei rechtskräftigen Haftstrafen ohne Bewährung zwischen 16 und 39 Monaten. Mehr als 30 Verurteilungen endeten mit Bewährungsstrafen. Viele Tatverdächtige und Täter kamen mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Auflagen wieder auf freien Fuß.

Die insgesamt bislang ergangenen 51 Gerichtsentscheidungen richteten sich auch gegen vier Italiener, zwei Franzosen, zwei Ungarn sowie Staatsangehörige aus Polen, Russland, Spanien, Tschechien, Serbien, Österreich und dem Senegal.

Unter den verurteilten Tätern aus Deutschland kamen die meisten direkt aus Hamburg. Die bislang härteste Strafe bekam ein 30-jähriger Hamburger mit drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass er drei gefährliche Körperverletzungen gegen Polizisten begangen hatte.

26.05.2018 - newsburger.de

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