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Musterprozess in Bonn US-Pensionsfonds verklagen deutschen Fiskus

Der deutsche Fiskus verzögere Rückzahlungen.

Bonn – Beim Landgericht Bonn zeichnet sich nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagsausgabe) ein Musterprozess zu Steuererstattungen bei Aktiengeschäften in Milliardenhöhe ab. Zwei Pensionsfonds aus den USA verklagen die Bundesrepublik auf Schadensersatz, weil der deutsche Fiskus Rückzahlungen verzögere. Vom Ausgang des Verfahrens könnte abhängen, ob der Fiskus bei bestimmten Aktiendeals Steuereinnahmen in großer Höhe wieder herausrücken muss – oder ob er viele Milliarden Euro zurückverlangen darf, weil der Staat bei den Aktiendeals ausgetrickst wurde.

Es geht um das `Dividenden-Stripping`. Der Fiskus glaubt, bei solchen Geschäften von Banken und deren Partnern systematisch um große Summen betrogen worden zu sein. Die beiden US-Pensionsfonds werfen dem Bundeszentralamt für Steuern vor, seit zwei Jahren rechtswidrig die Erstattung von Kapitalertragssteuern in Höhe von insgesamt 106 Millionen Euro zu verzögern. Eine dritte Klage soll bereits unterwegs sein. Drei weitere US-Fonds sind betroffen. Insgesamt dürften in diesem Fall mehrere hundert Millionen Euro strittig sein. Das Bundeszentralamt hat den Pensionsfonds schon vor knapp einem Jahr geschrieben, man müsse den Sachverhalt erst aufklären. Das sei schwierig und brauche viel Zeit.

Würde das Bundeszentralamt die Steuererstattung ablehnen, könnten die US-Fonds versuchen, das Geld beim zuständigen Finanzgericht Köln einzuklagen. So aber müssen die US-Fonds einen Umweg gehen: Sie machen beim Landgericht in Bonn geltend, sie hätten die 106 Millionen Euro längst zurückbekommen müssen und mit dem Kapital Zinsen erwirtschaften können. Den Zinsschaden in Höhe von rund 930.000 Euro wollen sie ersetzt haben. So soll das Bundeszentralamt für Steuern gezwungen werden, endlich zu zahlen.

Der Fiskus untersucht nach Angaben des Bundesfinanzministeriums mehrere Geschäfte dieser Art. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen schwerer Steuerhinterziehung in einem großen Verfahren, das vor allem die Hypo-Vereinsbank (HVB) betrifft. Nun wird am 12.Juni in Bonn am Beispiel der US-Pensionsfonds erstmals öffentlich über Steuerrückerstattungen auf Aktiengeschäfte verhandelt.

Der angebliche Trick, mit dem der Fiskus bei derartigen Geschäften hereingelegt worden sei, soll so funktioniert haben: Dividendenerlöse auf Aktien unterliegen der Kapitalertragsteuer. Diese Abgabe wird später mit anderen vom Fiskus kassierten Steuern verrechnet. Zu viel gezahlte Beträge werden von den Finanzbehörden gegen Vorlage einer Bescheinigung erstattet, die bestätigt, dass zuvor Kapitalertragsteuer abgeführt wurde.

Komplizierte Aktiendeals über mehrere Stationen im In- und Ausland sollen dazu geführt haben, dass Banken und deren Partner mehr Bescheinigungen über gezahlte Kapitalertragsteuern ausstellten, als tatsächlich an den Fiskus überwiesen wurde. Die Finanzbehörden sollen den Überblick verloren und Steuern erstattet haben, die sie gar nicht kassiert hatten. Eine Gesetzeslücke, die das ermöglicht hat, wurde erst 2012 geschlossen.

Mit solchen Geschäften befasste Steueranwälte entgegnen, sollten in einzelnen Fällen zu hohe Steuererstattungen beantragt und kassiert worden sein, dann unabsichtlich. Die Handelsketten beim `Dividenden-Stripping` seien so komplex gewesen, dass niemand mehr durchgeblickt habe.

21.05.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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