newsburger.de Nachrichten aus aller Welt

Polizeiabsperrung
© über dts Nachrichtenagentur

Münchner Amoklauf Gutachter sprechen von politisch motivierter Tat

Die Ermittlungsbehörden hingegen bleiben bei ihrer Einstufung.

München – Der neunfache Mord vom 22. Juli 2016 in München kann nach Ansicht von drei von der Stadt München beauftragten Gutachtern als politisch motivierte, rechte Tat eingeschätzt werden. Einer der Gutachter spricht laut „Süddeutscher Zeitung“ und WDR von Rechtsterrorismus. Die drei Wissenschaftler kommen damit zu einem anderen Ergebnis als die Ermittlungsbehörden und die Staatsregierung, die die Tat als unpolitischen Amoklauf gewertet hatten.

Die städtische Fachstelle für Demokratie hat die Sozialwissenschaftler Christoph Kopke, Matthias Quent und Florian Hartleb damit beauftragt, einen rechtsextremistischen Hintergrund des Schützen aufzuklären. Ihre Analysen präsentieren sie am Freitag im Münchner Rathaus.

Für die Forscher ist dabei die Opferauswahl entscheidend. David S. ermordete neun Menschen, sie alle stammten aus Einwandererfamilien. Außerdem sei das Datum der Jahrestag des Attentats des Rechtsterroristen Breivik, den S. als Vorbild gesehen habe, so die Gutachter. Anders als Amokläufer habe S. nicht an seiner eigenen Schule gemordet, er habe keines seiner Opfer gekannt. Er habe jedoch gewusst, dass am Tatort in der Nähe des Münchner Olympia-Einkaufszentrums viele Menschen mit Migrationshintergrund anzutreffen sein würden.

Dabei spiele es auch keine Rolle, dass S. selbst iranische Eltern gehabt habe. Durch die Abwertung von Migranten habe er sich als „echter Deutscher“ beweisen können, heißt es laut SZ und WDR in dem Gutachten. Weltbild und Tat von S. seien durchaus ambivalent, aber individuelle und politische Motive müssten sich nicht ausschließen, schreiben die Gutachter weiter.

Die Forscher haben die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ausgewertet. Anders als die Behörden kommen zwei der Gutachter zu dem Schluss, dass es sich um ein Hassverbrechen handele; die Kriterien des polizeilichen Definitionssystems (PMK) für rechte Straftaten würden erfüllt. Die Behörden vernachlässigten die rassistische Dimension der Tat.

Der dritte Wissenschaftler kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass es sich bei David S. um einen sogenannten „Einsamen Wolf“-Terroristen handeln könnte. Die Ermittler hätten außer Acht gelassen, dass S. seine Tat lange Zeit und akribisch vorbereitet habe und dass er in seinen Augen München vor Überfremdung habe schützen wollen.

Dass S. keine Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen gepflegt habe, sei kein Beleg dafür, dass er kein Terrorist sei – so wie der bayerische Innenminister Joachim Herrmann argumentiert. Vielmehr liege ein Fall eines Einzeltäters vor, der ohne Unterstützung einer Organisation gehandelt habe, ein Produkt der Selbstradikalisierung. Dies sei ein seltener, wenngleich immer häufiger vorkommender Sonderfall des Terrorismus.

Die Ermittlungsbehörden hingegen bleiben bei ihrer Einstufung, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte: Dass S. nur Menschen mit Migrationshintergrund als Opfer ausgesucht habe, dürfte „dem persönlichen, aber verallgemeinerten Feindbild der ehemaligen Mobber geschuldet sein“.

03.10.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

Weitere Meldungen

Bundeskriminalamt Polizei wirft „Letzter Generation“ 1.200 Straftaten vor

Mitglieder der Protestgruppe "Letzte Generation" sollen in den letzten Jahren laut dem Bundeskriminalamt (BKA) rund 1.200 Straftaten verübt haben, so ein vertrauliches Lagebild. ...

Gesundheit Landgericht weist Klage zu mutmaßlichem Corona-Impfschaden ab

Das Landgericht Rottweil hat eine Klage gegen einen deutschen Impfstoffhersteller wegen eines behaupteten Impfschadens abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. ...

Terrorismus Mehrjährige Haftstrafen für „Gruppe S.“

Karlsruhe Legasthenie-Vermerke in Zeugnissen unter Umständen möglich

Justiz Weitere Anklage nach Attacke auf Asylbewerberheim in Saarlouis

Amokalarm Bedrohungslage an Schule in Hamburg

Gesundheit Niederlage für Suizidwillige vor Bundesverwaltungsgericht

Luftfahrt Hamburger Flughafen wegen Geiselnahme weiterhin gesperrt

Polizeimeldung Betrieb am Flughafen Hamburg eingestellt – Großalarm

GdP Unpolitische „Spaßrandale“ schwer zu verhindern

Polizeimeldung Tatverdächtiger nach Tötungsdelikt an schwangerer Frau festgenommen

Nach Angriff in Fitnessstudio Mutmaßlicher IS-Anhänger vor Gericht

NRW Über 3.000 Autodiebstähle im ersten Halbjahr

Verfahren zu Pro-Palästina-Demos Anwaltverein gegen Priorisierung

Fake Niemand bei Berliner Palästinenser-Protest gestorben

Bericht Angeklagter im Brokstedt-Prozess psychisch krank

Kriminalität Razzia gegen „Reichsbürger“ in mehreren Bundesländern

Sachsen Über 500 Ermittlungsverfahren wegen Schleuserkriminalität

Saarlouis Lange Haftstrafe nach Attacke auf Asylbewerberheim

Parteien BGH bestätigt Versetzung von AfD-Richter in den Ruhestand

« Vorheriger ArtikelNächster Artikel »