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München Prozess gegen mutmaßlichen Syrien-Terrorhelfer beginnt

Für den Prozess sind bis April 13 Verhandlungstage vorgesehen.

München – Vor dem Oberlandesgericht München beginnt am Dienstag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Helfer von Terroristen in Syrien. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 27 Jahre alten Deutschen vor, als Mitglied der Gruppe „Junud Al-Sham“ am Terror in Syrien beteiligt gewesen zu sein.

Der Münchner muss sich wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in dem Bürgerkriegsland sowie wegen gemeinschaftlichen Mordes und versuchter Anstiftung zum Mord verantworten.

Der Mann war im April am Prager Flughafen festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft. Er war der Anklagebehörde zufolge im September 2013 nach Syrien gereist, wo er sich der militant-dschihadistischen Gruppierung angeschlossen habe. Der Angeklagte soll dort eine Kampfausbildung absolviert haben.

Anfang Februar 2014 soll er dann zusammen mit etwa 1600 Dschihadisten das Zentralgefängnis in Aleppo mit Panzern und Maschinengewehren angegriffen und rund 300 Gefangene befreit haben. Bei den Kämpfen wurden laut Bundesanwaltschaft mindestens zwei syrische Regierungssoldaten und fünf Häftlinge getötet.

Der Angeklagte soll außerdem versucht haben, Verantwortliche der „Junud Al-Sham“ dazu zu bewegen, ein 16-jährigen Mädchens zu töten, das aus Syrien nach Deutschland zurückkehren wollte. Er habe befürchtet, das Mädchen könnte seinen Aufenthaltsort und seine Aktivitäten verraten.

Für den Prozess vor dem Oberlandesgericht sind bis April 13 Verhandlungstage vorgesehen. Das Gericht hat fünf Sachverständige und 16 Zeugen geladen.

Die Verhandlung gegen den 27-Jährigen ist nicht der erste Prozess seiner Art vor einem deutschen Gericht. Angeklagte, die sich in Syrien Terrorgruppen angeschlossen haben sollen, müssen sich auch in Stuttgart, Berlin und Düsseldorf vor Gericht verantworten.

Im ersten deutschen Prozess gegen ein Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) wurde der Angeklagte im Dezember vom Frankfurter Oberlandesgericht zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

18.01.2015 - dpa / newsburger.de

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