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Mord im Jobcenter Verteidiger beantragen „maximal 15 Jahre Haft“

Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

Düsseldorf – Im Prozess um den Mord in einem Neusser Jobcenter hat die Verteidigung am Donnerstag maximal 15 Jahre Haft für den Angeklagten beantragt. Einer der beiden Verteidiger hielt eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge für ausreichend, sein Kollege wertete die Tat hingegen als Totschlag. Ein Mord liege nicht vor, weil das Mordmerkmal der Heimtücke nicht gegeben sei. Das Opfer sei bei der Tat nicht arg- und wehrlos gewesen, erklärten die Anwälte. Außerdem habe der Angeklagte in einem affektiven Erregungszustand gehandelt.

Der gebürtige Marokkaner hatte im Prozess zugegeben, im September in dem Jobcenter eine junge Sachbearbeiterin erstochen zu haben. Er habe einige Tage zuvor in dem Jobcenter eine Datenschutzerklärung unterzeichnet, die er aufgrund von Sprachschwierigkeiten aber nicht verstanden habe. Deshalb habe er den zuständigen Sachbearbeiter zur Rede stellen wollen. Weil der Mann im Urlaub gewesen sei, habe er sich an das spätere Opfer gewandt. Die Frau habe für ihn jedoch keine Zeit gehabt. Daraufhin habe er den Entschluss gefasst, die 32-Jährige mit dem Messer zu verletzen.

In seinem letzten Wort sagte der 52 Jahre alte Angeklagte, ihm tue die Tat sehr leid. Er wisse, wie es sei, wenn Kinder ohne Mutter aufwüchsen. Schuld an der Tat sei aus seiner Sicht der Kollege des Opfers, der ihn zur Unterzeichnung der Datenschutzerklärung überredet habe.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten jeweils eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes beantragt. Das Urteil soll am Freitag um 10.00 Uhr verkündet werden.

04.04.2013 - dapd / newsburger.de

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