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Mops
© Xidrep, Katja Ries-Scherf / CC BY-SA 4.0

Innenministerium Mops hätte nicht gepfändet werden dürfen

Auf einem privaten Ebay-Account hätte der Hund auch nicht angeboten werden dürfen.

Düsseldorf – Im Fall der gepfändeten Mops-Dame gerät die Stadt Ahlen zunehmend in Erklärungsnot. Nach Einschätzung des NRW-Innenministeriums hätte der Hund wohl gar nicht gepfändet werden dürfen.

„Um Geldforderungen einzutreiben, können zwar auch Tiere gepfändet werden, Haustiere jedoch grundsätzlich nicht“, sagte eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag). Nur in Ausnahmefällen könnte ein Vollstreckungsgericht auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers eine Pfändung des Haustieres zulassen, sagte sie.

Und auf einem privaten Ebay-Account hätte der Hund offenbar auch nicht angeboten werden dürfen. „Gepfändete Sachen sind auf schriftliche Anordnung der kommunalen Vollstreckungsbehörde öffentlich zu versteigern. Dafür gibt es bestimmte Formalien wie Fristen, öffentliche Bekanntmachung und Mindestgebote. Das Anbieten eines gepfändeten Tieres auf einem privaten Ebay-Account erfüllt diese Voraussetzungen nicht“, sagte die Sprecherin.

Das NRW-Heimatministerium hätte sich einen behutsameren Umgang gewünscht. „Unabhängig von dem Fall des Verkaufs des Mopses in Ahlen gilt grundsätzlich: Nicht alles, was rechtlich möglich erscheint, ist tatsächlich in der Praxis geboten. Das gilt vor allem für den erforderlichen behutsamen Umgang mit Lebewesen. Da ist Fingerspitzengefühl gefragt“, sagte ein Sprecher des NRW-Heimatministeriums der „Rheinischen Post“.

Die Stadt Ahlen hatte den Hund einer hoch verschuldeten Familie gepfändet, die unter anderem die Hundesteuer nicht bezahlt hatte. Danach hatte ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung das Tier über Ebay Kleinanzeigen verkauft.

02.03.2019 - newsburger.de

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