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Flüchtlinge auf der Balkanroute
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Ministerium „Minderjährige“ Migranten sind oft über 18

Verlässliche Methoden der Altersfeststellung werden selten angewandt.

Berlin – Rund 43 Prozent der Migranten, die als unbegleitete Minderjährige betreut werden, sind laut eines Zeitungsberichts offiziell älter als 18 Jahre. Wie das Bundesfamilienministerium mitteilte, waren zum Stichtag 8. November von den insgesamt 55.890 Migranten in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit 24.116 sogenannte junge Volljährige, schreibt die „Welt“ in ihrer Donnerstagausgabe. Diese Migranten bleiben über das 18. Lebensjahr hinaus in der Jugendhilfe, wenn ihre Betreuer und die Jugendämter einen besonderen Bedarf feststellen.

In einigen Bundesländern ist sogar die Mehrheit der als unbegleitete Minderjährige versorgten Migranten offiziell erwachsen. In Hessen waren im Oktober von rund 5.500 Personen rund 2.900 junge Volljährige, wie das hessische Sozialministerium mitteilte.

Insgesamt machen die Unbegleiteten inzwischen mehr als die Hälfte aller in Obhut der Jugendämter versorgten Kinder und Jugendlichen aus. Nach Schätzungen von Betreuern dürften auch unter den als minderjährig eingestuften Migranten viele bereits volljährig sein.

Dass es vielen jungen Schutzsuchenden gelingt, mit einem niedrigeren Alter registriert zu werden, hat zwei Gründe: Erstens fehlen bei den meisten Neuankömmlingen Identitätspapiere zur Überprüfung der Altersbehauptung. Zweitens wird das Alter zumeist nur durch Inaugenscheinnahme bei der vorläufigen Inobhutnahme durch die Jugendämter festgestellt – durch ein Gespräch des Migranten mit einem Behördenmitarbeiter. Verlässliche Methoden der Altersfeststellung wie die ärztliche Begutachtung der körperlichen Reife oder radiologische Untersuchungen werden selten angewandt.

Rechtsmediziner Andreas Schmeling von der Universitätsklinik Münster sagte: „In meinen Augen haben es in Deutschland einige Kinderärzte leider geschafft, das öffentliche Bild der Altersdiagnostik negativ zu prägen.“ Dabei sei es möglich, „mit wissenschaftlich gesicherten Methoden Volljährigkeit zweifelsfrei nachzuweisen“.

Schmeling betonte: Beim Einsatz der von der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik empfohlenen Röntgenuntersuchungen seien keine Gesundheitsschäden für die Untersuchten zu befürchten.

23.11.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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