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Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle
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Mindeststandards Bafin erleichtert Eröffnung von Konten für Flüchtlinge

So soll die Entstehung „unkontrollierter Bargeldströme“ verhindert werden.

Bonn – Die Finanzaufsicht Bafin hat die Vorgaben für die Eröffnung von Bankkonten durch Flüchtlinge gelockert. Bislang scheitern solche Kontoeröffnungen häufig daran, dass die Dokumente der Flüchtlinge den deutschen Geldwäscheregeln widersprachen. Nun erklärte die Behörde eine ganze Bandbreite von Dokumenten deutscher Ausländerbehörden für ausreichend, sofern sie gewisse Minimalstandards erfüllen. Das geht aus einem Schreiben der Bafin hervor, das dem „Handelsblatt“ vorliegt.

Die Behörde reagiert damit auf das Problem, dass auf Länderebene mittlerweile die unterschiedlichsten Dokumente an Flüchtlinge verteilt werden und einige Behörden aus „chronischer Überlastung“ Bescheinigungen verteilten, die formal nicht der ausländerrechtlichen Norm entsprächen.

Zwar soll das für 2016 geplante Zahlungskontengesetz der Bundesregierung dieses Problem lösen. „Aufgrund der immer stärker anschwellenden Flüchtlingsströme nach Europa und den zunehmend überlasteten Ausländerbehörden hat sich jedoch bereits heute eine derart angespannte Situation herausgebildet, dass es dringend einer Übergangslösung bedarf“, schreibt die Bafin.

Zu den Mindeststandards zählen unter anderem Briefkopf und Siegel der Ausländerbehörden, ein Foto und einige Angaben zur Person.

Die Bafin forciert die Kontoeröffnungen von Flüchtlingen auch aus einer hoheitlichen Überlegung heraus: „Es besteht ein übergeordnetes aufsichtsrechtliches Interesse im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche, möglichst allen Flüchtlingen den Zugang zu einem Konto zu eröffnen“, heißt es in dem Schreiben. So soll die Entstehung „unkontrollierter Bargeldströme“ verhindert werden.

01.09.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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