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Mindestlohn Weiterer Widerstand in Wirtschaft und Politik

„Für Problemgruppen am Arbeitsmarkt müssen Ausnahmen gelten.“

Berlin – In Wirtschaft und Politik regt sich weiter Widerstand gegen den von der Regierung geplanten flächendeckenden Mindestlohn. „Für Problemgruppen am Arbeitsmarkt müssen Ausnahmen gelten“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). Sonst werde der ab 2015 geltende Mindestlohn zur unüberwindbaren Hürde für Langzeitarbeitslose und junge Menschen ohne Qualifikation – vor allem in Ostdeutschland.

Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Differenzierungen reichten nicht aus. Der Entwurf sieht zwar Ausnahmen vor, für Langzeitarbeitslose, aber auch für Jugendliche ohne Berufsabschluss, die jünger sind als 18 Jahre. Diese Altersgrenze müsse dringend angehoben werden, forderte Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich. Sonst sei die Gefahr groß, dass Schulabgänger zugunsten des Mindestlohns auf eine Berufsausbildung verzichteten. „Diesen Anreiz darf es nicht geben“, sagte der CDU-Politiker dem „Handelsblatt“.

Vor allem in Ostdeutschland hofft man weiter, dass bei den am Donnerstag beginnenden Bundestagsberatungen auch noch eine regionale Differenzierung der Lohnuntergrenze durchgesetzt wird. Das Erzgebirge, die Uckermark oder die Lausitz würden auf einen Schlag mit München oder Stuttgart gleichgesetzt, ohne Produktivitäts- oder Preisunterschiede zu berücksichtigen, kritisiert Sachsens FDP-Fraktionschef Holger Zastrow.

Der Mindestlohn sei ein „Anschlag vor allem auf die kleinen und mittelständischen Betriebe hier im Osten“. Zwar gibt es noch die Möglichkeit, bis Ende 2016 per Tarifvertrag von der Lohnuntergrenze abzuweichen. Doch die Gewerkschaften zeigten wenig Bereitschaft, sich darauf einzulassen, sagte Eckhardt Rehberg, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Mecklenburg-Vorpommern, dem „Handelsblatt“.

Das zeige etwa das Beispiel der Backwarenindustrie in seinem Bundesland. Für die gelte derzeit kein Tarifvertrag, doch die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) weigere sich beharrlich, Gespräche aufzunehmen, um 2015 mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro starten zu können.

Hinzu komme, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausnahmeregel nur für bundesweite Tarifverträge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz gelte. Viele regionale Abschlüsse blieben damit außen vor, sagte Rehberg. Das habe Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gerade erst dem Parlamentskreis Mittelstand bestätigt.

01.06.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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