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Mindestlohn Ausnahme für Langzeitarbeitslose wird kaum genutzt

Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose spielt praktisch keine Rolle.

Berlin – Die Möglichkeit, den Mindestlohn zu unterschreiten und an frühere Langzeitarbeitslose weniger als 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen, wird in den Betrieben kaum genutzt. Darauf hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) hingewiesen.

„Die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn spielt nach unserer Erkenntnis bislang praktisch keine Rolle“, sagte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagausgabe).

Aus den Jobcentern sei zu hören, „dass es weder Arbeitgeber gibt, die wegen dieser Ausnahme gezielt Langzeitarbeitslose einstellen. Noch gibt es Arbeitnehmer, die in nennenswertem Umfang sich bescheinigen lassen, dass sie langzeitarbeitslos sind, um so womöglich einen Arbeitgeber zu finden.“

Langzeit-Jobsucher, die eine Stelle ergattern und dafür bereit sind, auf den Mindestlohn zu verzichten, können ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie zuvor ein Jahr ohne Job waren und entsprechend Arbeitslosengeld bezogen haben. Diese Bescheinigung stellen die Arbeitsagenturen oder die Jobcenter aus, sofern es sich um frühere Hartz-IV-Empfänger handelt.

„Der Arbeitgeber braucht die Bescheinigung, um sie den Zoll bei einer Kontrolle vorlegen zu können. Sonst darf er ja nicht weniger als den Mindestlohn zahlen“, sagte eine BA-Sprecherin.

Holger Schäfer, Arbeitsmarktexperte des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), überrascht das Desinteresse an der Bescheinigung nicht: „Unternehmen schrecken nach wie vor vor der Einstellung von Langzeitarbeitslosen zurück, weil sie Produktivitätsnachteile fürchten. Daran ändern großzügige Regelungen beim Mindestlohn nichts“, sagte er der Zeitung.

Auch die Lohnkostenzuschüsse für frühere Langzeitarbeitslose hätten nicht zu einer „massenhaften Einstellung“ dieser Jobsuchenden geführt. Arbeitgebern gehe es darum, leistungsfähige Arbeitnehmer zu gewinnen, die sie länger beschäftigen können. Dies könne ein vorübergehender Lohnkostenvorteil, der noch mit bürokratischen Auflagen verbunden sei, offenbar nicht aufwiegen.

Auch BA-Vorstand Alt ist sich sicher, „dass es Arbeitgebern bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen nicht darum geht, Geld in Form von Lohnkosten zu sparen. Sie müssen von den Menschen überzeugt sein und nicht vom Eingliederungszuschuss, damit sie ihnen einen Chance geben und sie einstellen.“

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte sich vor gut einem Jahr mit dem Kanzleramt auf eine Sonderregel vor Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro verständigt: Danach gilt der Mindestlohn seit 1. Januar 2015, aber Arbeitgeber dürfen ehemalige Langzeitarbeitslose – maximal sechs Monate – für weniger als 8,50 Euro beschäftigen, um ihnen die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Darauf hatten vor allem Wirtschaftsverbände und die Union gedrängt.

Zum 1. Juni 2016 will die Bundesregierung darüber berichten, inwieweit die Ausnahme geholfen hat, Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu hieven und ob es dabei bleiben soll.

15.04.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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