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Mindestlohn 8,50 Euro auch für Rentner und Langzeitarbeitslose

„Der gesetzliche Mindestlohn darf kein Schweizer Käse werden.“

Berlin – Der geplante gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro soll nach dem Willen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) für alle Arbeitnehmer gelten, auch für Rentner und Langzeitarbeitslose. „Auch wenn jetzt einige Fluchtphantasien haben, sollten alle wissen, dass wir im Koalitionsvertrag eine klare Vereinbarung haben. Der gesetzliche Mindestlohn darf kein Schweizer Käse werden“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstags-Ausgabe).

CSU-Chef Horst Seehofer und die Arbeitgeberverbände hatten solche Sonderregeln gefordert. Nahles will Ausnahmen von den 8,50 Euro jedoch nur für Auszubildende und für solche Praktikanten zulassen, die in Ausbildung sind. Sie sei aber bereit, mit allen zu reden, „denen die Umsetzung des Mindestlohns Sorgen bereitet“. Den entsprechenden Gesetzesentwurf will die Ministerin „noch vor der Sommerpause einbringen“.

Der Mindestlohn soll bundesweit am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die SPD-Politikerin wies in dem Gespräch mit der SZ darauf hin, dass Tarifverträge mit vereinbarten Löhnen von unter 8,50 Euro bis Ende 2016 weiter gelten sollen. Dies wirke sich schon jetzt positiv aus: „Ich höre von neuen Gesprächen zwischen Tarifpartnern, die jetzt versuchen, noch in einigen Branchen tarifliche Übergangslösungen zu finden“, sagte sie.

Nahles sprach sich dafür aus, das Personal bei dem für Mindestlohn-Kontrollen zuständigen Zoll aufzustocken. Dies werde gerade bei den Haushaltsverhandlungen geklärt. Es dürfe nicht so sein, „dass diejenigen, die anständige Löhne bezahlen, das Nachsehen haben gegenüber schwarzen Schafen, die womöglich nicht kontrolliert werden.“

Sie könne sich auch vorstellen, wie in Großbritannien eine Hotline einzurichten, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Verstöße melden könnten.

11.01.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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