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Mieterbund Raucherurteil „zu hart“

„Rauchen in der Wohnung muss erlaubt sein.“

Berlin – Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, hat das Urteil des Amtgerichtes Düsseldorf zum Rauchen in der Wohnung als ein „zu hartes Urteil“ kritisiert. Rips sagte der „Saarbrücker Zeitung (Donnerstagausgabe): „Ich hätte mir eine bessere Abwägung gewünscht.“ Das Urteil berücksichtige weder das Alter des Mieters noch die Dauer des Mietverhältnisses.

Dass ein Vermieter zum Mittel der fristlosen Kündigung greife, weil sein Mieter in der Wohnung rauche, sei ein weiteres Beispiel dafür, „dass sich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter verschärft hat“, betonte Rips.

Allerdings handele es sich um eine Einzelfallentscheidung und kein Grundsatzurteil. „Rauchen in der Wohnung muss erlaubt sein, wenn es sozialverträglich ausgeübt wird.“ Er hoffe auf eine Korrektur des Richterspruchs in einem möglichen Berufungsverfahren.

31.07.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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