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Michael Jacksons Leibarzt Dr. Conrad Murray muss vor Gericht

Los Angeles – Die Ermittlungen zum Tod von Michael Jackson sind abgeschlossen und der Fall wird dem Staatsanwalt von Los Angeles übergeben. Laut Informationen von „TMZ.com“ soll sich Jacksons Leibarzt, Dr. Conrad Murray, vor Gericht verantworten müssen. Die mögliche Anklage lautet „fahrlässige Tötung“ und die Verhandlung soll „so schnell wie möglich“ beginnen, heißt es in einem Bericht.

Am 25. Juni 2009 war Michael Jackson an einer Vergiftung durch das Narkosemittel Propofol gestorben. Der Leibarzt Jacksons steht seitdem unter Verdacht, seinem Patienten die tödliche Dosis fahrlässig verabreicht zu haben.

08.01.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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