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Junge Mädchen auf einer Rolltreppe
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Merkel „Kontaktverbot“ soll mindestens zwei Wochen gelten

Öffentliches Leben müsse so weit heruntergefahren werden, wie es „vertretbar“ sei.

Berlin – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Einigung von Bund und Ländern auf ein „Kontaktverbot“ in der Öffentlichkeit verteidigt und zunächst eine Befristung auf zwei Wochen angekündigt.

Das öffentliche Leben müsse so weit heruntergefahren werden, wie es „vertretbar“ sei, sagte Merkel am späten Sonntagnachmittag in Berlin. „Die überwältigende Mehrheit der Menschen hat verstanden, dass es jetzt auf jeden und jede ankommt.“ Jeder könne seinen Beitrag leisten.

Merkel hatte sich zuvor bei einer Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder auf das „Kontaktverbot“ verständigt. Dieses sieht vor, dass Ansammlungen von mehr als zwei Personen generell verboten werden. Dies ist das bundesweite Mindestmaß – Bundesländer wie zum Beispiel Bayern hatten bereits im Vorfeld noch schärfere Maßnahmen ergriffen.

Auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sprach am Sonntagnachmittag davon, dass Menschen in seinem Bundesland im Regelfall nur noch alleine raus dürfen.

Merkel sagte unterdessen, dass man mit der Einigung dafür sorge, dass in ganz Deutschland „im Grundsatz“ die gleichen Regeln gelten. „Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben“, fügte sie hinzu. Ausnahmen sollen nach der Einigung von Bund und Ländern unter anderem für Familien gelten sowie für Personen, die in einem Haushalt leben.

Ein weiterer Punkt, auf den sich Bund und Länder am Sonntag einigten, ist die bundesweite Schließung von Restaurants und Dienstleistern im Bereich der Körperpflege, wie zum Beispiel Friseure. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause soll weiter gestattet sein.

22.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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