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Mediziner Geschlechtsangleichende OPs bei Kindern nicht verbieten

„Unsere betroffenen Mitglieder sind eindeutig Mädchen oder Jungen.“

Berlin – Der Plan der Bundesregierung, sogenannte „geschlechtsangleichende Genitaloperationen“ bei Kindern zu verbieten, stößt bei Ärzten und einem Teil der Betroffenen auf heftigen Widerstand.

In einem Appell an das Bundesjustizministerium, über den die Wochenzeitung „Die Zeit“ berichtet, wenden sich mehrere medizinische Fachgesellschaften gegen ein generelles Verbot. Stattdessen plädieren sie dafür, therapeutische Entscheidungen „nur krankheitsspezifisch und individuell“ zu treffen. Im Fall eines relativ häufigen medizinischen Phänomens, der Hormonstörung AGS (Adrenogenitales Syndrom) etwa, sei ein OP-Verbot „medizinisch und ethisch nicht vertretbar“.

Das geplante Gesetz zielt auf Kinder mit der Diagnose Intersexualität, die nicht eindeutig als Junge oder Mädchen zur Welt kommen. Bislang werden die Kinder bald nach der Geburt einem Geschlecht zugeordnet und chirurgisch behandelt.

Intersexuellen-Vereinigungen kritisieren solche Behandlungen seit Langem. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien deshalb verpflichtet, „geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern“ nur noch „in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr“ zu erlauben. Eine interministerielle Arbeitsgruppe in Berlin verhandelt seit längerer Zeit über eine mögliche gesetzliche Regelung.

Die Vereinigung der Eltern und Patienten mit AGS, die größte Betroffenen-Organisation, wehrt sich gegen das Gesetz. „Unsere betroffenen Mitglieder sind eindeutig Mädchen oder Jungen“, sagte der Vorsitzende der Patienteninitiative der „Zeit“.

Mädchen mit AGS kämen jedoch aufgrund der angeborenen Hormonstörung zum Teil mit fehlgebildeten Genitalien zur Welt, so dass sie Probleme mit dem Wasserlassen hätten. Damit es nicht zu Blasenentzündungen und Nierenschäden komme, sei es weiterhin notwendig, die Kinder zu operieren.

08.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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