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Mappus will gegen Länderfinanzsausgleich Klage einreichen

Stuttgart – Der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hat seine Ankündigung bekräftigt, gegen den Länderfinanzausgleich mit den Ländern Bayern und Hessen zu klagen. Zugleich will Mappus den Nehmerländern das Angebot machen, auf bestimmte Leistungen freiwillig zu verzichten. „Wir werden den Nehmerländern ein letztes Gesprächsangebot machen. Das beinhaltet einen freiwilligen Verzicht auf einen bestimmten Anteil der Gelder, die sie aus dem Länderfinanzausgleich erhalten“, sagte Mappus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Sollten die Nehmerländer nicht freiwillig verzichten, führe aus Sicht Baden-Württembergs kein Weg an einer Klage vorbei. „Denn wir wollen Herrn Wowereit in Berlin nicht jährlich mit vielen hundert Millionen Euro subventionieren, mit denen in Berlin Dinge gemacht werden, die wir uns nicht leisten können.“

Die mit der Vorbereitung der Klage befassten Fachleute in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sind nach Informationen der FAZ offenbar unterschiedlicher Auffassung, welche Konsequenzen aus dem Gutachten des Tübinger Rechtswissenschaftlers Christian Seiler zu ziehen sind. Bei einigen Fachleuten der hessischen sowie der bayerischen Regierung besteht offenbar die Sorge vor einer Niederlage in Karlsruhe. „Richtig ist, dass Hessen, Bayern und wir unterschiedliche Finanzstrukturen haben. Weil wir mit Blick auf den gesamten Länderfinanzausgleich klagen wollen, ist es in der Tat so, dass die Fachleute viel Arbeit haben, diese unterschiedlichen Ausgangspositionen in Einklang zu bringen“, sagte Mappus. So könnte sich eine Klage unterschiedlich auf die jeweiligen Systeme zum kommunalen Finanzausgleich auswirken.

Die Klage beim Bundesverfassungsgericht, über die die drei Landesregierungen im Januar in einer gemeinsamen Kabinettssitzung entscheiden wollen, richtet sich im Wesentlichen gegen zwei Punkte: Zum einen halten die drei Klägerländer die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem 1999 im Finanzausgleichsgesetz und Maßstäbegesetz für unzureichend. Die Nehmerländer hätten in den vergangenen Jahren nur unzureichend nachgewiesen, dass sie Anstrengungen zur Konsolidierung im Sinne des Länderfinanzausgleichs gemacht hätten. Zum anderen sehen die Gutachter in der so genannten „Einwohnerveredelung“ einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Ein Einwohner Bremens oder Berlins zählt verglichen mit einem Bürger in einem Flächenland etwa das 1,35fache bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen. Der Grund ist die Annahme, dass der staatliche Finanzbedarf in Stadtstaaten höher ist als in Flächenstaaten.

In dem Gutachten Seilers, das der FAZ vorliegt, heißt es: „Vor allem aber ist durchgängig das Fehlen in sich schlüssiger Leitlinien zu bemängeln, die eine sachgerechte und transparente Aufteilung des gesamtstaatlich verfügbaren Finanzvolumens auf den Bund und alle seiner Glieder ermöglichen könnten.“ Der Gesetzgebungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts sei „noch immer nicht angemessen erfüllt“, die „legislative Maßstabsbildung“ sei unzureichend. Die „vertikale Umsatzsteueraufteilung“ sei unzureichend. Nichtsteuerliche Einnahmen – vor allem die aus der „Einwohnerveredelung“ – würden für den Finanzausgleich nur unzureichend berücksichtigt. Auch für die Bundesergänzungszuweisungen gebe es keine „sachgerechte Maßstabsbildung“.

Außerdem gebe es Zweifel ob, die „Übernahme der Kosten ausgewählter Länder für ihre politische Führung“ mit der Verfassung zu vereinbaren seien. Insgesamt ergebe sich aus einer „gleichgerichteten Kumulation mehrerer Ausgleichselemente“ eine Überkompensation für die Nehmerländer. Deshalb stimme das Verhältnis von Eigenverantwortung und föderaler Solidarität nicht mehr.

08.12.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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