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Makler Bestellerprinzip hat Wohnungsangebot verknappt

Vor allem die Wohnungssuchenden seien die Leidtragenden.

Berlin – Drei Monate nach Einführung stellt die Immobilienbranche dem Bestellerprinzip für Maklerdienstleistungen ein schlechtes Zeugnis aus: „Schon jetzt wird erkennbar, dass vor allem die Wohnungssuchenden die Leidtragenden sind“, sagte Christian Osthus vom Immobilienverband Deutschland (IVD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch).

Osthus leitet die Rechtsabteilung des Verbandes, der die Interessen von Maklern und Immobilienberatern vertritt. Lediglich in Ausnahmefällen nähmen Makler noch Aufträge von Wohnungssuchenden an. Zudem habe sich das Wohnungsangebot spürbar verringert: „Viele Vermieter sind verunsichert.“

Dagegen zieht der Deutsche Mieterbund ein durchweg positives Fazit des Bestellerprinzips. „Das neue Gesetz ist gerecht“, stellte Präsident Franz-Georg Rips im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch) fest. Die Praxis zeige, dass Mieter bei der Wohnungssuche deutlich entlastet würden.

„Erhalten Makler aufgrund des Bestellerprinzips jetzt weniger Aufträge, sollten sie ihr Geschäftsmodell, ihr Leistungsangebot und ihre Preise überprüfen und nicht nach dem Bundesverfassungsgericht rufen.“ Dort ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde des IVD anhängig.

Mieter müssen seit dem 1. Juni die Courtage nur noch dann zahlen, wenn sie selbst einen Makler mit der Suche nach einer passenden Wohnung beauftragen.

09.09.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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