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Heiko Maas
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Maas Merkels Kritik an SPD zeigt Nervosität der CDU

„Mit uns kann man nicht umgehen wie mit der FDP.“

Berlin – Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält die Äußerung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die Wahl eines Ministerpräsidenten der Linken in Thüringen sei für die SPD „eine Bankrotterklärung“, für unangebracht: Die Äußerung Merkels zeige, „wie nervös es die CDU macht, dass sie mittlerweile nur noch in sieben Landesregierungen sitzt, die SPD inzwischen aber in 14“, sagte Maas der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagausgabe).

In der Großen Koalition müsse Merkel anders agieren als in der schwarz-gelben Koalition. „Mit uns kann man nicht umgehen wie mit der FDP“, sagte der Justizminister.

Zudem verurteilte Maas die Forderungen der CDU zur inneren Sicherheit. Die Christdemokraten hatten auf ihrem Bundesparteitag in Köln einen Leitantrag für einen „starken Staat“ beschlossen, in dem ein „Grundrecht“ auf innere Sicherheit in Deutschland postuliert wird. Außerdem verlangt die CDU ein Verbot der Sympathie-Werbung für terroristische Vereinigungen und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS). „In unserem Grundgesetz steht ein solches Grundrecht auf innere Sicherheit nicht“, so Maas.

Auch die VDS und das Verbot der Symphatiewerbung lehne er „ganz entschieden ab“. Ein Verbot der Sympathiebekundungen für kriminelle und terroristische Organisationen sei „weder sinnvoll noch notwendig“, sagte Maas. Es gehe derzeit vor allem um die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). Der IS sei „aber bereits nach dem Vereinsrecht verboten worden“, damit könne „die Werbung für diese Terroristen schon jetzt mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden“.

Bis zum Jahr 2002 habe es in Deutschland bereits ein generelles Verbot der Sympathie-Werbung gegeben. Dies habe aber „kaum Relevanz“ gehabt. Es sei „nur zu ganz wenigen Verurteilungen“ gekommen, da die Gerichte „im Lichte der Meinungsfreiheit die Messlatte sehr hoch gelegt haben“.

Das deutsche Strafrecht biete „schon heute effektive Mittel um gegen Terroristen vorzugehen“, sagte Maas. Die Bundesregierung setze „gerade noch die UN-Resolution gegen `foreign fighters` um, mit der Reisetätigkeit und Terrorfinanzierung noch weitgehender bestraft werden“.

Danach sei „das Terrorismusstrafrecht an den Grenzen der Verfassung angelangt – und damit ausgereizt“, so Maas. Terrorismus dürfe „niemals dazu führen, dass wir unsere Grundrechte und unseren Rechtsstaat nachhaltig beschädigen“.

14.12.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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