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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger 2013 FDP
© Benjamin Janecke (Rectifier99) / CC BY-SA 3.0

FDP Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert schwarz-gelbes Polizeigesetz

„Nordrhein-Westfalen schießt über das Ziel hinaus.“

Bielefeld – Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat das geplante Polizeigesetz der schwarz-gelben NRW-Regierung kritisiert. „Nordrhein-Westfalen schießt über das Ziel hinaus“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Mittwoch). Die FDP nehme die Bürgerrechte ernst, „aber es gibt noch Luft nach oben“, sagte sie über ihre Partei.

Angesichts des Unterbindungsgewahrsams, der in Nordrhein-Westfalen laut dem Gesetzentwurf bis zu einen Monat verhängt werden kann, mahnte Leutheusser-Schnarrenberger die FDP zur Verteidigung rechtsstaatlicher Errungenschaften. „Bei dem Polizeigewahrsam hätte sich meine Partei an die Koalitionsvereinbarung halten sollen“, sagte sie. „Da stehen sieben Tage drin und nicht ein Monat.“

Wegen der im Gesetz vorgesehenen geheimen polizeilichen Ermittlungsarbeit im Internet warnte Leutheusser-Schnarrenberger vor einer Verschiebung der Grenze zu den Nachrichtendiensten. „Die Polizei sollte bei einer konkreten Gefahr handeln“, sagte die FDP-Politikerin. Das sei „ihre klassische Aufgabe“. Die Trennlinie zur geheimdienstlichen Tätigkeit verschiebe sich, „wenn Polizei, wie jetzt geplant, weit im Vorfeld eingreift“. Dies sei ein „Paradigmenwechsel“.

Aus Sicht der ehemaligen Bundesministerin sind die Möglichkeiten einer parlamentarischen Kontrolle der Polizei damit gestört. Sie kritisierte die Verallgemeinerung des Rechtsbegriffs der „drohenden terroristischen Gefahr“, mit deren Hilfe die Regierungen der Länder versuchten, „Maßnahmen der Polizei nun auch außerhalb einer Terrorgefahr zu rechtfertigen“. Damit senke man die Eingriffsschwelle für die Polizei – „dieser gefährliche Trend sollte gestoppt werden“.

Mehr Gesetze garantierten nicht gleich eine bessere Gefahrenabwehr. Trotz der gestiegenen Terrorgefahr sei die innere Sicherheit in Deutschland „in einer guten Verfassung“.

30.05.2018 - newsburger.de

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