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Markus Beckedahl
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Verdacht des Landesverrats Generalbundesanwalt ermittelt gegen Journalisten

Maaßen hatte in drei Fällen Strafanzeige erstattet.

Berlin – Zum ersten Mal seit Jahrzehnten und mehr als fünfzig Jahre nach der Spiegel-Affäre wird Journalisten wieder Landesverrat und die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen vorgeworfen. Der Generalbundesanwalt hat jetzt gegen Verantwortliche des Online-Blogs „netzpolitik.org“ ein derartiges Strafverfahren eingeleitet.

Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR fiel diese Entscheidung nach Prüfung einer Strafanzeige, die Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen zuvor beim Landeskriminalamt in Berlin gestellt hatte. Diese war dann an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weitergeleitet worden.

Maaßen hatte in drei Fällen Strafanzeige erstattet. Zwei davon betrafen die Veröffentlichung von Auszügen aus Dokumenten des Verfassungsschutzes durch den Blog; im dritten Fall ging es um einen geheimen Bericht über eine V-Mann-Affäre im Umfeld der rechtsextremen Terrorzelle NSU, über den die SZ und die beiden ARD-Sender berichtet hatten. Während in diesem Fall, bislang zumindest, offenbar kein Anfangsverdacht gesehen wird, entschieden die Karlsruher Ankläger, gegen „netzpolitik.org“ zu ermitteln. Die Bundesanwaltschaft wollte auf Anfrage keine Stellung dazu nehmen.

In den USA beispielsweise gibt eine vergleichbare Vorschrift wie Landesverrat, die Journalisten betrifft, nicht. Andernfalls wäre die Veröffentlichung der Papiere des Whistleblowers Edward Snowden über die NSA kaum möglich gewesen. In der jüngeren Vergangenheit hatte Karlsruhe stets eine restriktive Linie verfolgt und sich zurückgehalten.

Landesverrat ist in Deutschland ein beladenes Wort. Der dazugehörige Strafparagraf wurde früher auch eingesetzt, um politische Gegner zu bekämpfen. Schon in der Weimarer Republik hatten Juristen vor dem Missbrauch des Vorwurfs des publizistischen Landesverrats gewarnt.

Nach der Spiegel-Affäre Anfang der Sechzigerjahre hatten führende Juristen und Politiker darauf hingewiesen, dass durch das Vorgehen der Behörden der unabhängige Journalismus in Gefahr geraten könne. Die Forderung nach strikter Geheimhaltung kollidiere mit dem wichtigen Grundrecht auf Pressefreiheit – so lautete bislang die Argumentation, wenn es um eingestufte Dokumente und deren Veröffentlichung ging.

Die jetzige Entwicklung markiert den Höhepunkt einer monatelangen Auseinandersetzung zwischen Regierung, Opposition und Medien. Das Kanzleramt hatte mehrmals mit Strafanzeigen gedroht. Dabei ging es aber stets nur um den Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen. Dieses Delikt wird nicht von Karlsruhe, sondern von Staatsanwaltschaften der Länder bearbeitet. Hinzu kommt: Journalisten bleiben dabei in aller Regel außen vor.

Aber selbst die vorbereiteten Strafanzeigen wegen angeblicher Verstöße gegen Dienstgeheimnisse sind dann nicht gestellt worden. Die Kanzlerin selbst soll das Vorhaben gestoppt haben.

Im nun ersten Landesverratsfall seit vielen Jahrzehnten soll zunächst ein Gutachter prüfen, ob es sich bei den durch den Blog veröffentlichten Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt hat.

30.07.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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