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Landesverfassungsgericht ordnet Neuwahl in Schleswig-Holstein an

Kiel – Die Bevölkerung in Schleswig-Holstein muss zwei Jahre früher als geplant an die Wahlurne. Das Landesverfassungsgericht ordnete am Montag eine frühere Neuwahl in dem Bundesland an. Laut dem Gericht muss der Landtag bis spätestens zum 30. September 2012 neu gewählt werden. Der eigentliche Wahltermin lag bislang im Jahr 2014. Zudem müsse laut Landesverfassungsgericht das Wahlgesetz in Schleswig-Holstein bis zum 31. Mai 2011 geändert werden. Die regierende Mehrheit von CDU und FDP im Kieler Landtag unter Ministerpräsident Peter Harry Carstensen ist von dem Urteil nicht betroffen.

Gegenstand der Verhandlung war das Wahlgesetz des norddeutschen Bundeslandes, das die Zahl der Ausgleichsmandate beschränkt. Dagegen hatten die Landtagsfraktionen der Grünen und des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) geklagt. Das Gericht erklärte diese Regelung nun für verfassungswidrig.

Bei der Landtagswahl hatte die CDU elf Überhangmandate gewonnen, von denen drei nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert wurden. Dadurch erhielten CDU und FDP eine knappe Mehrheit im Landtag, obwohl sie weniger Zweitstimmen als die Opposition erhalten hatten.

30.08.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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