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Kühne-Hörmann Gesetz gegen Cyber-Grooming nicht ausreichend

Die reine Kontaktaufnahme zu Kindern bleibt straffrei.

Berlin – Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat das geplante Gesetz gegen Cyber-Grooming – die sexuelle Belästigung Minderjähriger im Internet durch meist ältere Männer – als nicht ausreichend kritisiert.

„Wenn fremde Personen sich als Kinder ausgeben und versuchen, über das Internet mit Kindern Kontakt aufzunehmen, um später an ihnen sexuellen Handlungen durchzuführen, dann sollten die Ermittlungsbehörden alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um solche Täter zu ermitteln“, sagte die CDU-Politikerin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstagsausgabe).

„Dass Heiko Maas an dieser Stelle nicht schon den Versuch der Kontaktanbahnung unter Strafe stellen will, ist mir unverständlich.“ Bislang macht sich nur strafbar, wer ein Treffen mit einem Kind anbahnt, um es zu missbrauchen oder auf ein Kind einwirkt, um dieses zu bestimmten sexuellen Handlungen zu bewegen.

Aufgrund einer Gesetzeslücke konnten bislang aber keine Täter belangt werden, die sich in Chatrooms den Minderjährigen ungebührlich nähern. Das will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun ändern. Die Strafbarkeit der unerwünschten Online-Anmache soll künftig auf Speichermedien und alle Formen der modernen Kommunikation erweitert werden. Die reine Kontaktaufnahme zu Kindern, wenn auch aus sexuellen Motiven, bleibt dagegen straffrei.

Der Entwurf soll am Donnerstag vom Bundestag im Rahmen der Verschärfung der Kinderpornogesetze beschlossen werden.

13.11.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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