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Bundesgerichtshof
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Sterbehilfe Positive Reaktionen auf BGH-Urteil

„Ich begrüße das Urteil ausdrücklich.“

Köln – Die Vorsitzende des Europäischen Ethikrates, die Kölner Medizin-Ethikerin Christiane Woopen, hat das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes zur Sterbehilfe gelobt.

„Ich halte das für ein sehr wichtiges Urteil, weil es Patienten und Ärzte stärkt“, sagte Woopen den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagsausgaben). Es mache deutlich, „dass Ärzte ihre Patienten bei einer selbstbestimmten Selbsttötung nicht alleine lassen müssen, sondern sie begleiten dürfen“, so die Medizin-Ethikerin weiter.

Eine Selbsttötung solle niemals eine gleichsam normale Option sein, hob Woopen hervor. Es gehe immer um individuelle, existenzielle Ausnahmesituationen. Und die Gesellschaft solle alles dafür tun, um Menschen, die über einen Suizid nachdenken, Perspektiven für das Weiterleben zu eröffnen.

„Wenn aber ein Mensch nach Beratungen und gründlichem Überlegen sowie nach längerer Bedenkzeit in Ausübung seiner Selbstbestimmung sich selbst töten möchte, um schweres Leiden zu beenden, das anders nicht beendet werden kann, dann sollte er dies unter würdigen Umständen und in Begleitung tun können“, so die Medizin-Ethikerin.

Wichtig sei jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Paragrafen 217 zum Verbot der geschäftsmäßig organisierten Beihilfe zur Selbsttötung. Denn wenn sie es richtig sehe, dann wäre einer der beiden Fälle, um die es jetzt beim Bundesgerichtshof gegangen sei, darunter gefallen, sagte Woopen. Das Urteil solle im Herbst ergehen.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach äußerte sich ähnlich: „Ich begrüße das Urteil ausdrücklich“, so der SPD-Politiker. „Bei unheilbar Kranken mit starken Schmerzen ist die ärztliche Sterbehilfe ethisch nicht zu verbieten“, sagte Lauterbach den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Der Bundesgerichtshof hatte zwei Ärzte freigesprochen, die kranke Menschen beim Sterben begleitet hatten. Die Verstorbenen hatten die tödliche Medikamentendosis selbst eingenommen. Weil die Ärzte nicht versuchten, sie zu retten, standen sie wegen Unterstützung von Selbsttötung vor Gericht.

04.07.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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