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kino.to-Prozess Programmierer legt Geständnis ab

Mutmaßlicher Hauptverantwortlicher sagt umfassend aus.

Leipzig – Im Prozess um Urheberrechtsverletzungen bei dem illegalen Internetfilmportal kino.to hat am Freitag einer der mutmaßlichen Hauptverantwortlichen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der 29-Jährige, der nach eigenen Angaben unter dem Einfluss von Psychopharmaka steht und bei seiner Aussage stark zitterte, räumte vor dem Landgericht Leipzig die ihm vorgeworfenen Taten ein.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden legt ihm die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen zur Last. Der frühere Student der Philosophie und Informatik, der sich seit Juni 2011 in Untersuchungshaft befindet, äußerte sich ausführlich über die Arbeitsweise bei kino.to.

Er räumte ein, alle Versionen der Internetseite programmiert und von Mai 2010 an formal die Führung von kino.to übernommen zu haben, da sich der bisherige Chef zu diesem Zeitpunkt habe zurückziehen wollen. Über die Zulassung der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen diesen Mann hat die 11. Strafkammer noch nicht entschieden.

Der 29-jährige Angeklagte gab im Prozess an, zwar gewusst zu haben, dass der Zusammenschluss der gemieteten Server illegal gewesen sei, aber nicht sein Handeln als Programmierer. „Dass ich es nicht als strafbar angesehen habe, sehen Sie daran, dass ich alle Einkünfte versteuert habe“, sagte er, „das hätte ich sonst nicht gemacht.“ Staatsanwalt Dietmar Bluhm hatte beim Verlesen der Anklage Einnahmen in Höhe von rund einer Million Euro genannt, die der 29-Jährige von Januar 2008 bis zu seiner Festnahme am 8. Juni 2011 verbucht haben soll.

Der Angeklagte äußerte, seinen Vorgänger seit seiner Zeit am Gymnasium zu kennen und für vergleichbare Projekte viel kostenlos programmiert zu haben. Die erste Version von kino.to habe er innerhalb von vier Tagen programmiert und dafür „500 Euro, Zigaretten und Cola“ bekommen. Die Idee für kino.to sei von einem Werbepartner offeriert worden, der davon berichtet habe, dass ähnliche Seiten in den USA erfolgreich seien.

Die Werbung auf den Seiten von kino.to sei von einem Wiener Unternehmer organisiert worden. Der Unternehmer habe im Monat Werbeeinnahmen von rund 150.000 Euro an B. überwiesen. der Angeklagte schilderte, er habe von Mai 2010 an ein Drittel dieser Einnahmen erhalten, nachdem er formell die Führung von kino.to übernommen habe, zu Beginn 50.000 Euro im Monat und später 30.000 Euro.

Doch die Einnahmen aus der Führungsfunktion bei kino.to flossen nur rund ein Jahr bis zu seiner Festnahme am 8. Juni 2011 durch ein Spezialeinsatzkommando in Hamburg, die für ihn völlig überraschend gekommen sei. Danach habe er alle Passwörter verraten, mit denen die Internetseite stillgelegt werden konnte. Der Vorsitzende Richter Karsten Nickel erinnerte daran, dass der Angeklagte schon Ende Juni 2011 bei der Generalstaatsanwalt umfassend ausgesagt hatte und dadurch die Ermittlungen wesentlich erleichtert habe.

Nickel hatte zum Prozessauftakt darauf hingewiesen, dass die Kammer die vorgeworfenen mehr als 1,1 Millionen Fälle zu drei Einzeltaten zusammenfassen wolle. Die Generalstaatsanwaltschaft hingegen will alle Taten einzeln bestraft sehen und dann eine Gesamtstrafe bilden lassen, die sich auf bis zu 15 Jahre Freiheitsentzug summieren könnte. Der Prozess soll am 11. April fortgesetzt werden.

30.03.2012 - dapd / newsburger.de

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