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Kindeswohlgefährdung Kritik an Gesetzentwurf für Hartz-IV-Reform

„Hier wird durch die staatliche Regelung die Kindeswohlgefährdung organisiert.“

Osnabrück – Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, hat die Pläne, Alleinerziehenden im Hartz-IV-Bezug für jeden Besuchstag ihres Kindes beim anderen Elternteil, Geld ihrer Leistungen zu streichen, scharf kritisiert. „Hier wird durch die staatliche Regelung die Kindeswohlgefährdung organisiert“, sagte Hilgers im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag).

Die umstrittene Neuregelung ist in dem Gesetzentwurf zur Hartz-IV-Reform von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) enthalten. Danach soll für jeden Tag, den das Trennungskind beim anderen Elternteil verbringt, das Sozialgeld für Kinder bis sechs Jahre pro Tag um 7,90 Euro, für sechs- bis 14-Jährige pro Tag um neun Euro und für 14- bis 18-Jährige um 10,20 Euro gekürzt werden. Diesen Betrag kann dann der andere Elternteil für sich reklamieren. Das soll auch dann der Fall sein, wenn der andere Elternteil selbst gar keine Sozialleistungen bezieht.

Hilgers befürchtet, dass die Neuregelung in der Praxis dazu führen werde, „dass der Alleinerziehende immer weniger Geld hat, wenn sich der andere Elternteil häufiger in die Erziehung des Kindes einbringt“. Dieser Umstand könne zu sachfremden Entscheidungen der betroffenen Eltern führen, die nichts mit den Kindern zu tun hätten, warnt der Experte. „Im Sinne des Kindeswohls ist das gewiss nicht. Das ist eine politische Entscheidung, die aus finanzieller Pfennigfuchserei und Bürokratismus betrieben wird.“

Fakt sei, dass dem besuchten Elternteil etwa durch Fahrtkosten des Kindes, Ausgaben für Verpflegung und Bekleidung zusätzliche Kosten entstünden. Bisher sei dieser Mehrbedarf nicht anerkannt. Zur Abdeckung der Mehrkosten sprach sich Hilgers für die Einführung einer aus Steuergeldern finanzierten Umgangspauschale aus, die den Betroffenen zusätzlich für das Kind gewährt werden soll.

Alleinerziehende mussten auch bisher schon mit Kürzungen des Sozialgeldes für das Kind rechnen, wenn es im Rahmen des Umgangsrechts etwa beim Vater war. Jedoch geschah das bisher im Rahmen einer Verwaltungspraxis, die von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausgeübt wurde.

12.05.2016 - newsburger.de

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