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Kein Mord? Wende im Münchener “S-Bahn-Mord”-Prozess

München – Der Prozess um den Tod des Geschäftsmanns Dominik Brunner steht offenbar vor einer Wende. Brunner, der im vergangenen September bei einer Schlägerei auf dem S-Bahnsteig in München-Solln ums Leben kam, ist nicht wie bislang berichtet an den Folgen der Tritte und Fausthiebe von Markus S. und Sebastian L. gestorben, sondern an Herzversagen. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft München dem „Spiegel“.

Bislang hatte die Staatsanwaltschaft stets den Eindruck vermittelt, Brunner sei unmittelbar in Folge der Schläge gestorben. In der Öffentlichkeit nicht bekannt war hingegen die Tatsache, dass Brunner an einem extrem vergrößerten Herzen litt. In ihrer Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft vage formuliert, Brunner sei „an den Folgen des Angriffs der Angeschuldigten“ verstorben. Vermutlich überforderte die Erregung anlässlich des Streits mit den Angeklagten und das anschließende Gewaltgeschehen sein Herz so, dass es versagte. Brunner erlitt offenbar weder einen Schädelbruch noch andere Knochenbrüche, die zum Tode hätten führen können. Eine Verurteilung für Mord dürfte damit nach Ansicht von Beobachtern jetzt sehr unwahrscheinlich werden.

Bereits kurz nach Beginn des Prozesses in der letzten Woche hatten Zeugen zudem zu Gunsten der Angeklagten ausgesagt, dass Brunner auf dem Bahnsteig gar zuerst zugeschlagen habe. Andere Zeugen sagten hingegen, die Angeklagten hätten auf dem Bahnsteig zuerst zugeschlagen. Unstrittig ist nach der bisherigen Beweisaufnahme lediglich, dass Brunner sich auf dem Bahnsteig mit einem Ausfallschritt auf Sebastian L. und Markus S. zubewegt und Letzterem – ob zuerst oder als Reaktion – einen Faustschlag mitten ins Gesicht versetzt hatte. Gesichert ist auch, dass die beiden jungen Männer nach einem Moment der Fassungslosigkeit wie von Sinnen auf Brunner einschlugen und traten.

Die Staatsanwaltschaft München bleibt weiterhin bei ihrer Mordanklage. Brunner sei infolge der Schläge und Tritte daran gestorben, dass das Herz stehengeblieben ist, sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger am Samstag. Seit vergangenem Dienstag verhandelt die Jugendkammer des Landgerichts München I den Fall, der bundesweit Aufsehen und Anteilnahme erregt hatte, weil der 50-jährige Brunner vor der Schlägerei vier minderjährige Schüler vor den Drohungen zweier angetrunkener junger Männer hatte schützen wollen.

17.07.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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