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Beschluss Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel ab

Dem Beschluss vorausgegangen waren monatelange Debatten.

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag auf die vorläufige Aussetzung des Berliner Mietendeckels abgewiesen. Das teilte das Karlsruher Gericht am Donnerstagvormittag mit.

Die Antragsteller, die Wohnungen in Berlin vermieten, wollten erreichen, dass die Verletzung von bestimmten Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlich bestimmten Höchstmiete vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.

Dies lehnte das Gericht jedoch ab, da für eine Außerkraftsetzung von Gesetzen ein „strenger Maßstab“ gelte. Die Nachteile, die sich aus der Anwendung des Gesetzes ergeben, falls dieses sich später als verfassungswidrig erweisen sollte, würden „nicht deutlich“ die Nachteile überwiegen, die sich aus einer Nicht-Anwendung des Gesetzes ergeben, falls dieses sich später als verfassungsgemäß erweisen sollte, so das Bundesverfassungsgericht weiter.

Im Kern sieht der Mietendeckel vor, die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre einzufrieren. Betroffen sind rund 1,5 Millionen Wohnungen mit dem Baujahr vor 2014. Zudem soll es Obergrenzen von bis zu 9,80 Euro Kaltmiete je Quadratmeter geben. Der Mietendeckel war am 23. Februar rückwirkend zum 18. Juni 2019 in Kraft getreten.

Dem Beschluss vorausgegangen waren monatelange Debatten. Kritiker der Maßnahme bezweifeln unter anderem die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

12.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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