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Stephan Harbarth
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Rechtsordnung Harbarth fürchtet zu viele Verfassungsänderungen

„Das ist Demokratie.“

Karlsruhe – Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth, hat den Gesetzgeber davor gewarnt, einen zu großen Teil der Rechtsordnung zu konstitutionalisieren. „Wenn man in einer Rechtsordnung alles in den Rang von Verfassungsrecht hebt, verliert sie an Beweglichkeit“, sagte Harbarth der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

In einer Welt, die sich mit unglaublicher Geschwindigkeit wandele, müssten auch einzelne Staaten und Gemeinwesen in der Lage sein, sich zu wandeln. „Die Verfassung sollte man auf die basalen Vorgaben des Zusammenlebens beschränken und darüber hinaus akzeptieren, dass eine Regelung üblicherweise mit einfacher Mehrheit wieder verändert werden kann. Das ist Demokratie“, so der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts weiter.

Mit Blick auf vereinzelt erhobene Forderungen, das Verfassungsgericht angesichts der Entwicklungen in Polen gesetzlich stärker abzusichern, warnte Harbarth vor Aktionismus.

Sein berufliches Vorleben als CDU-Politiker und Anwalt empfindet Harbarth nach eigenen Angaben nicht als Belastung, sondern als Bereicherung des Bundesverfassungsgerichts. „Es gab dort seit vielen Jahren keinen Rechtsanwalt mehr, insofern ist das sicherlich auch für das Verfassungsgericht ein Gewinn“, sagte er. Perspektivisch glaube er auch nicht, dass das Gericht immer nur maximal einen Anwalt verträgt.

„Mit Blick auf die Vorlage des Bundesgerichtshofs zum Verbot von Kinderehen habe ich den Ersten Senat vergangene Woche vor dem Hintergrund meiner früheren parlamentarischen Tätigkeit um eine Entscheidung gebeten, ob in meiner Person ein Befangenheitsgrund vorliegt“, sagte Harbarth der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ angesprochen auf etwaige Befangenheiten aus seiner früheren Tätigkeit als Politiker.

14.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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