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Jörg Kachelmann
© René Mettke / CC BY-SA 3.0

Kachelmann-Klage Gericht rät zu gütlicher Einigung

Falls es keine Einigung gebe, werde am 24. Juni eine Entscheidung mitgeteilt.

Köln – In der Millionen-Klage des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann gegen die „Bild“-Zeitung (Print und Online) hat das Landgericht Köln eine gütliche Einigung angeregt. Der Vorsitzende Richter Dirk Eßer ließ durchblicken, dass die Kammer in einigen Fällen tatsächlich zu dem Schluss kommen könnte, dass „Bild“ das Persönlichkeitsrecht des Wetterexperten schwerwiegend verletzt habe.

Eßer sagte ausdrücklich nichts zu der Summe, die das Gericht ihm an Geldentschädigung zusprechen würde. Aus seinem Vortrag war jedoch herauszuhören, dass es sich kaum um die von Kachelmann geforderten 2,2 Millionen Euro handeln dürfte.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er sieht sich durch die Prozess-Berichterstattung weiter Teile der Medien verleumdet. „Bild“ und die anderen Medien, die von ihm verklagt worden sind, weisen die Vorwürfe zurück. Falls sich Kachelmann und „Bild“ nicht einigen, will das Gericht am 24. Juni eine Entscheidung mitteilen.

Ein ähnliches Verfahren wie gegen „Bild“ hat Kachelmann gegen die Magazine „Bunte“ und „Focus“ angestrengt. Diese Verfahren wurden aber auf einen anderen Termin verschoben.

Kachelmann (56) erschien selbst zu der Sitzung. Es gehe ihm unter anderem darum, was seine Kinder später einmal bei Google über ihn lesen würden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die Medien hätten ihn in die berufliche Lage gebracht, in der er sich heute befinde. „Deswegen ist das für mich ein wichtiger Tag, und deswegen wollte ich da auch mit dabei sein.“

Insgesamt belaufen sich Kachelmanns Forderungen auf 3,25 Millionen Euro. Dies wäre nach Angaben des Gerichts die höchste Geldentschädigungssumme, die es jemals in einem solchen Verfahren gegeben hat. Weil „Bild“ bundesweit erscheint, konnte Kachelmann den Gerichtsstand frei wählen und entschied sich für Köln.

25.02.2015 - dpa / newsburger.de

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