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NPD-Verbot Bundesregierung stellt keinen eigenen Antrag

SPD will eigenen Verbotsantrag des Bundestags auf den Weg bringen.

Berlin – Die Bundesregierung schickt die Bundesländer mit ihrem NPD-Verbot allein nach Karlsruhe. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, keinen eigenen Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen Partei zu stellen, wie die Nachrichtenagentur dapd aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Da sich die Bundesländer bereits auf einen Verbotsantrag geeinigt hätten, sei ein ebensolcher Schritt für die Bundesregierung nicht erforderlich, heißt es in der Vorlage aus dem Bundesinnenministerium. Die Bundesregierung nehme die Entscheidung der Länder jedoch mit Respekt zur Kenntnis und wolle diese bei deren Antrag unterstützen.

Die Länder wollen trotz des Neins der Bundesregierung an ihrem Antrag festhalten. „Die Entscheidung für einen NPD-Verbotsantrag ist nach reiflicher Befassung gefallen“, sagte die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) „Spiegel Online“. „Nachdem über Monate durch die Innenminister eine solide Grundlage dafür erarbeitet worden ist, haben wir im Dezember unsere Entscheidung im Bundesrat getroffen. Dabei bleibt es.“ Kraft ist auch Koordinatorin der sozialdemokratischen Ministerpräsidenten.

Offen ist derzeit noch, ob der Bundestag als drittes Organ ebenfalls einen Antrag auf ein NPD-Verbotsfahren stellen wird. In der ersten Sitzungswoche nach Ostern wolle die SPD einen eigenen Antrag für ein NPD-Verbot einbringen, kündigte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Mittwoch an. „Da muss sich dann jeder Parlamentarier entscheiden, wie er damit umgeht“, sagte er weiter.

Auch der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel plädierte für einen eigenen Verbotsantrag des Bundestags. „Alle Staatsorgane müssen jetzt an einem Strang ziehen“, sagte Grindel der „Berliner Zeitung“ (Mittwochausgabe). „Deshalb bin ich dafür, dass der Bundestag einen eigenen Antrag stellt.“

Zugleich kritisierte Grindel FDP-Chef Rösler, der seine Ablehnung eines NPD-Verbotsverfahrens mit den Worten begründet hatte, Dummheit lasse sich nicht verbieten. Grindel betonte: „Es geht nicht darum, Dummheit zu verbieten, sondern um die Frage, ob man alle Möglichkeiten nutzt, eine aggressiv-kämpferische, verfassungsfeindliche Partei von Wahlkampfkostenerstattung und sonstiger staatlicher Unterstützung auszuschließen.“

20.03.2013 - dapd / newsburger.de

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