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Gefängnis Knast
© Beademung / gemeinfrei

Sicherungsverwahrung Justizministerin verteidigt ihr Konzept

Ihr Konzept schaffe mehr Rechtssicherheit.

Berlin – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ihr Reformkonzept für eine Sicherungsverwahrung von gefährlichen Sexual- und Gewalttätern verteidigt.

„Für Altfälle, die jetzt von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betroffen sind, kann es nicht rückwirkend eine erneute Sicherungsverwahrung geben – an dem Urteil kann nichts mehr geändert werden. Mein Konzept, das nur für künftige Fälle gilt, schafft mehr Rechtssicherheit und damit auch mehr Sicherheit für die Menschen vor gefährlichen Straftätern“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der „Welt“.

Ihr Gesetzentwurf sei die verfassungsrechtliche Antwort auf die Probleme, die durch die ständigen Einzelreparaturen in den letzten 15 Jahren erst entstanden seien. „Nach meinem Konzept wird die nachträgliche Sicherungsverwahrung überflüssig, weil quasi ein Filter – die vorbehaltene Sicherungsverwahrung – dafür sorgt, dass die Gefährlichkeit von Straftäter schon sehr früh, nämlich bei Verurteilung, erkannt wird. Das schafft mehr Sicherheit, weil sich der Richter von Anfang an damit befassen muss, ob es nach der Haft wieder zu Straftaten kommen kann“, sagte die FDP-Politikerin.

Sie betonte, dass sie auf Grundlage der vom Bundeskabinett bereits beschlossenen Eckpunkte einen Gesetzentwurf vorgelegt habe, der jetzt „zügig beraten“ werden sollte. „Es ist gut, dass die Union sich meinem Konzept annähert und auf dieser Grundlage endlich Gespräche führen will“, sagte die Ministerin.

Die Union wendet sich vor allem gegen die von Leutheusser-Schnarrenberger geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. „Es gibt nämlich Fälle, in denen trotz des Ausbaus der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung das Erfordernis einer nachträglichen Anordnung von Sicherungsmaßregeln besteht, weil sich die besondere Gefährlichkeit des Täters erst im Verlauf der Strafhaft und damit nach dem rechtskräftigen Strafurteil manifestiert“, wird in der am Donnerstag beschlossenen Stellungnahme von CDU und CSU festgestellt.

29.07.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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