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Italien Ein Jahr Haft für Silvio Berlusconi

Politiker bleibt dennoch auf freiem Fuß – Berufungsprozess wahrscheinlich.

Rom – Der ehemalige italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi ist zum wiederholten Mal zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Ein Gericht in Mailand verhängte am Donnerstag im sogenannten Unipol-Prozess eine Haftstrafe von zwölf Monaten. Dem 76-Jährigen wird vorgeworfen, die Veröffentlichung polizeilicher Abhöraufnahmen von einem politischen Kontrahenten veranlasst zu haben. Es wird erwartet, dass Berlusconi wie in anderen Fällen auch Berufung einlegt. Sein Anwalt nannte die Beweislage unzureichend.

Neben Silvio Berlusconi musste sich auch sein Bruder Paolo im Abhörprozess verantworten, wie die italienische Nachrichtenagentur ANSA berichtete. Ihn verurteilte das Gericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. In der konservativen Zeitung „Il Giornale“, der Paolo Berlusconi vorsteht, waren die Details der abgehörten Telefongespräche veröffentlicht worden.

Hintergrund des Prozesses war ein Gespräch zwischen einem politischen Gegner Berlusconis, dem Ex-Parteisekretär der Demokratischen Linken (DS) Piero Fassino, und dem ehemaligen Vorsitzenden des italienischen Versicherungsunternehmen Unipol, Giovanni Consorte. Das Unternehmen stand kurz vor der Übernahme eines der größten Bankhäuser Italiens, der Banca Nazionale del Lavoro. Auf der Aufnahme war laut ANSA Fassinos Aussage „Wir haben eine Bank“ zu hören. Nach der Veröffentlichung hagelte es Kritik an Fassino.

Für Berlusconi ist es nicht die erste Haftstrafe. Im Oktober vergangenen Jahres war der Politiker, der bei den Parlamentswahlen vor wenigen Wochen überraschend gut abgeschnitten hat, bereits in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren verurteilt worden. In Italien muss ein Urteil jedoch, bevor es rechtskräftig wird, zwei Berufungsinstanzen durchlaufen. Insofern ist Berlusconi weiterhin auf freiem Fuß.

Das Prozessieren hat für den Politiker auch in anderen Verfahren noch kein Ende gefunden. In weiteren Verfahren muss er sich wegen Bestechung und Prostitutionsvorwürfen verantworten. Im sogenannten „Ruby“-Prozess wegen der Bezahlung für Sex mit einer Minderjährigen wird am (morgigen) Freitag das Plädoyer der Staatsanwaltschaft erwartet. Das Urteil soll am 18. März fallen.

07.03.2013 - dapd / newsburger.de

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