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Ausbildung in Kurdistan
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Linke Gysi sieht Klage gegen Irak-Einsatz der Bundeswehr skeptisch

Eine Entscheidung der Fraktion sei aber noch nicht gefallen.

Berlin – Eine Verfassungsklage gegen den geplanten Bundeswehreinsatz im Irak wird immer unwahrscheinlicher. Linksfraktionschef Gregor Gysi äußerte sich vor der ersten Bundestagsdebatte über die rechtlich hoch umstrittene Ausbildungsmission skeptisch.

Es bestehe das Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeiten für Auslandseinsätze der Bundeswehr sogar noch erweitere, sagte Gysi der Deutschen Presse-Agentur. „Um dieser Gefahr zu entgehen, kann es möglicherweise ratsam sein, einen geeigneteren Fall für eine Klage zum Anlass zu nehmen.“ Eine Entscheidung der Fraktion sei aber noch nicht gefallen.

Die Bundesregierung will bis zu 100 Soldaten in die nordirakische Metropole Erbil schicken, um dort die kurdischen Streitkräfte für den Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auszubilden. Der Einsatz ist rechtlich umstritten, weil er nicht unter dem Dach der Vereinten Nationen oder der Nato stattfindet. Stattdessen wird er von einer losen Allianz von 60 Staaten getragen.

Das Grundgesetz lässt nur Auslandseinsätze in einem „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ zu. Bei einer Entscheidung des Verfassungsgerichts würde also darum gehen, ob die Anti-IS-Allianz ein solches System kollektiver Sicherheit ist.

Die Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Katja Keul hält den Einsatz für klar verfassungswidrig. Sie sieht aber kaum Möglichkeiten zu klagen. Eine Normenkontrollklage ist nur möglich, wenn sie von mindestens 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten unterstützt wird. Linke und Grüne stellen nur etwa 20 Prozent der Parlamentarier.

Eine Organklage ist ebenfalls nicht zulässig, weil es nicht um die Rechte der Parlamentarier geht. Damit bleibt nur eine Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen. Dafür käme eigentlich nur ein Bundeswehrsoldat in Frage.

„Wenn das so durch geht, dann wird das einfach gelebte Verfassungswidrigkeit sein“, kritisiert Keul. „Wenn das unwidersprochen passiert, dann ist das der Abschied von dem, was im Grundgesetz steht.“

15.01.2015 - dpa / newsburger.de

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