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Inzestverbot Justizministerium widerspricht Ethikrat

Ministerium verweist auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

Berlin – Das Bundesjustizministerium von Minister Heiko Maas (SPD) lehnt es trotz eines Votums des Ethikrats ab, die Strafbarkeit des Inzests einzuschränken. Das berichtet der „Tagesspiegel“ (Donnerstagsausgabe).

Das Ministerium verweist dazu auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die das Verbot des Verwandtenbeischlafs bestätigt hätten. „Vor diesem Hintergrund wird derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen“, sagte eine Sprecherin am Mittwoch der Zeitung.

Der Ethikrat hatte zuvor erklärt, dass die Gefahr genetischer Schädigungen der Kinder ein Verbot nicht rechtfertige. Auch ohne das Strafrecht bleibe das gesellschaftliche Tabu bestehen.

24.09.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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