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Ein schwules Pärchen
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Homo-Ehen Komplette steuerliche Gleichstellung wird vorbereitet

Gesetzentwurf kann kurzfristig vorgelegt werden.

Berlin – Das Bundesfinanzministerium (BMF) bereitet einem Medienbericht zufolge die komplette steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehen vor. Alle Vorschriften des Steuerrechts, die bislang nur Eheleute begünstigen, sollen auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften übertragen werden, berichtet der „Spiegel“.

Nach Entscheidungen des Verfassungsgerichts war dieser Schritt bei der Einkommensteuer, etwa beim Ehegattensplitting oder der Erbschaftsteuer bereits vollzogen worden. Die BMF-Experten seien aber in knapp 20 weiteren Bestimmungen fündig geworden, hieß es. So sollen homosexuelle Partner künftig auch bei der steuerlichen Förderung der Riester-Rente so behandelt werden wie heterosexuelle Ehepaare.

Aktiv werden die Beamten den Angaben zufolge auch beim Paragrafen 35 der Durchführungsverordnung für die Kaffeesteuer. Der erlaubt bislang nur traditionell verheirateten Vertretern ausländischer Gesandtschaften und ihren Angetrauten, in Deutschland vergünstigt Kaffee zu kaufen. Dieses Recht soll künftig auch homosexuellen Paaren zustehen.

Überall, wo im Gesetz Ehepaare vorkommen, wird es künftig um die Formulierung „oder Lebenspartner“ ergänzt. Ein Gesetzentwurf kann laut BMF kurzfristig vorgelegt werden.

13.10.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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