newsburger.de Nachrichten aus aller Welt

Stade Höchststrafe für den „Maskenmann“

Landgericht Stade sieht besondere Schwere der Schuld – 41-Jähriger ermordete drei Jungen.

Stade – Das Landgericht Stade hat gegen den als Maskenmann bekannt gewordenen Martin N. die Höchststrafe verhängt. Die Richter verurteilten den 41-Jährigen am Montag wegen Mordes an drei Jungen und sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in neun Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zusätzlich erkannte die Kammer die besondere Schwere der Schuld an und ordnete die Sicherungsverwahrung an. Der verurteilte Pädagoge kann somit nicht vorzeitig nach 15 Jahren auf Bewährung aus der Haft entlassen werden.

Nach Überzeugung des Gerichts tötete Martin N. die drei Kinder, weil er andere Straftaten wie die des sexuellen Missbrauchs verdecken wollte. In einem Fall sah die Kammer zudem das Mordmerkmal der Heimtücke. Der Angeklagte hatte zugegeben, den arglos auf dem Boden spielenden Dennis R., den er aus einem Zeltlager in ein Ferienhaus nach Dänemark verschleppt hatte, von hinten erwürgt zu haben.

Der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp sagte, bei dem Angeklagten bestehe ein besonders hohes Rückfallrisiko. Zudem habe der sexuelle Missbrauch für die überlebenden Opfer schwerwiegende Folgen. Der Angeklagte sei voll schuldfähig. Eine Persönlichkeitsstörung liege nicht vor, auch wenn er pädophil veranlagt sei.

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Verteidigung äußerte sich zunächst nicht dazu, ob sie Revision beantragen wird. Die Anwälte von Martin N. hatten vor Gericht gefordert, auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Sicherungsverwahrung zu verzichten.

Zeugenaussage führte zur Festnahme

Mit einer schwarzen Sturmhaube maskiert war Martin N. zwischen 1992 und 2001 nachts in Schullandheime, Zeltlager und Wohnhäuser eingedrungen und hatte kleine Jungen bedroht und sexuell missbraucht. Drei seiner Opfer, den 8-jährigen Dennis R., den 13-jährigen Stefan J. und den 9-jährigen Dennis K. ermordete er. Erst zehn Jahre nach dem letzten Mord waren die Ermittler dem Täter durch die neue Zeugenaussage eines Missbrauchsopfers auf die Spur gekommen.

Der ehemalige Jugendbetreuer wurde im April 2011 von der Polizei in Hamburg gefasst. Der gebürtige Bremer legte ein Geständnis ab, das er vor Gericht wiederholte. Richter Appelkamp sagte, ohne das Geständnis hätten die Morde nicht aufgeklärt werden können. Allerdings habe der 41-Jährige auch „von Anfang an Dinge verheimlicht“. Dazu zähle der sexuelle Missbrauch eines ihm anvertrauten Jungen noch nach dem letzten Mord, das Verschweigen der Passwörter von Computerdateien und seine Einträge in einem pädophilen Internetforum.

Polizeigewerkschaft begrüßt das Urteil

Appelkamp sagte, dem Angeklagten sei es „relativ gut“ gelungen, ein Doppelleben zu führen. Nach dem Lehramtsstudium in Bremen habe er in verschiedenen pädagogischen Einrichtungen gearbeitet. Er habe ein zurückgezogenes Leben geführt, sich gegenüber den Kollegen aber unauffällig verhalten. Nachts, wenn er eine innere Unruhe verspürt habe, sei Martin N. mit dem Auto durch die Gegend gefahren, „um sich Vorlagen für seine sexuellen Fantasien zu besorgen“, sagte Appelkamp.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnet die Höchststrafe für den Angeklagten als „gutes Urteil mit richtiger Signalwirkung“. Der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut sagte, damit zeige sich, dass die in Deutschland bestehende Gesetzeslage ausreiche, um die Bevölkerung vor einem „derart gefährlichen Sexualstraftäter dauerhaft zu schützen“.

27.02.2012 - dapd / newsburger.de

Weitere Meldungen

Kriminalität Polizei wirft „Letzter Generation“ 1.200 Straftaten vor

Mitglieder der Protestgruppe "Letzte Generation" sollen in den letzten Jahren laut dem Bundeskriminalamt (BKA) rund 1.200 Straftaten verübt haben, so ein vertrauliches Lagebild. ...

Gesundheit Landgericht weist Klage zu mutmaßlichem Corona-Impfschaden ab

Das Landgericht Rottweil hat eine Klage gegen einen deutschen Impfstoffhersteller wegen eines behaupteten Impfschadens abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. ...

Terrorismus Mehrjährige Haftstrafen für „Gruppe S.“

Karlsruhe Legasthenie-Vermerke in Zeugnissen unter Umständen möglich

Justiz Weitere Anklage nach Attacke auf Asylbewerberheim in Saarlouis

Amokalarm Bedrohungslage an Schule in Hamburg

Gesundheit Niederlage für Suizidwillige vor Bundesverwaltungsgericht

Luftfahrt Hamburger Flughafen wegen Geiselnahme weiterhin gesperrt

Polizeimeldung Betrieb am Flughafen Hamburg eingestellt – Großalarm

GdP Unpolitische „Spaßrandale“ schwer zu verhindern

Polizeimeldung Tatverdächtiger nach Tötungsdelikt an schwangerer Frau festgenommen

Nach Angriff in Fitnessstudio Mutmaßlicher IS-Anhänger vor Gericht

NRW Über 3.000 Autodiebstähle im ersten Halbjahr

Verfahren zu Pro-Palästina-Demos Anwaltverein gegen Priorisierung

Fake Niemand bei Berliner Palästinenser-Protest gestorben

Bericht Angeklagter im Brokstedt-Prozess psychisch krank

Kriminalität Razzia gegen „Reichsbürger“ in mehreren Bundesländern

Sachsen Über 500 Ermittlungsverfahren wegen Schleuserkriminalität

Saarlouis Lange Haftstrafe nach Attacke auf Asylbewerberheim

Parteien BGH bestätigt Versetzung von AfD-Richter in den Ruhestand

« Vorheriger ArtikelNächster Artikel »