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Studentin in einer Universität
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Hochschulen Weiterer Rückgang der BAföG-Empfänger

Die Zahl der BAföG-Empfänger fiel um etwa 34.000.

Wiesbaden – Im Jahr 2014 erhielten in Deutschland 925.000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, fiel die Zahl der BAföG-Empfänger gegenüber 2013 um etwa 34.000 beziehungsweise 3,5 Prozent. 2013 hatte der Rückgang gegenüber dem Vorjahr 2,1 Prozent betragen.

Unter den Geförderten waren 2014 rund 278.000 Schüler sowie 647.000 Studierende. Die Zahl der geförderten Schüler ging im Vergleich zum Vorjahr mit –5,0 Prozent deutlicher zurück als die Zahl der Studierenden (–2,9 Prozent).

Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das volle Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 596.000 Personen (172.000 Schüler, 424.000 Studierende) gefördert (–3,8 Prozent). 46 Prozent der BAföG-Empfänger (rund 429.000) erhielten eine Vollförderung, also den maximalen Förderbetrag.

Die Höhe des Förderbetrages hängt von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts) ab. Eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen übersteigt, erhielten 54 Prozent der BAföG-Empfänger (etwa 496.000). Die Zahl der Teilgeförderten sank im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent und die Zahl der Vollgeförderten um 3,7 Prozent.

Im Jahr 2014 betrugen die Ausgaben des Bundes und der Länder für Leistungen nach dem BAföG 3,1 Milliarden Euro und somit rund 99 Millionen Euro oder 3,0 Prozent weniger als im Vorjahr. Für die Schülerförderung wurden knapp 0,9 Milliarden Euro (–30 Millionen Euro) bereitgestellt und für die Studierendenförderung gut 2,3 Milliarden Euro (–69 Millionen Euro).

Im Durchschnitt erhielten geförderte Schüler monatlich 418 Euro pro Person (+8 Euro) und geförderte Studierende 448 Euro pro Person (+2 Euro). 27 Prozent aller Geförderten wohnten bei ihren Eltern und 73 Prozent außerhalb des Elternhauses.

31.07.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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