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Wolfgang Schäuble
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Hitler-Vergleich Bundestagsvizepräsidentin Roth kritisiert Schäuble

Vergleich mit der Terrorherrschaft Hitlers verbiete sich.

Berlin – Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für seinen historischen Vergleich bei der Krim-Krise kritisiert: „Es ist gut, dass es auch angesichts von Rechtsextremismus in unserem Land einen Konsens gibt, dass Gleichsetzungen oder Vergleiche mit Hitler und seinen Taten die an sich unvergleichbaren Verbrechen relativiert, für die Nazi-Deutschland verantwortlich ist“, sagte Roth der „Welt“. Deswegen verbiete sich bei aller notwendigen und berechtigten Kritik an Putins völkerrechtswidrigem Handeln „ein Vergleich mit der Terrorherrschaft Hitlers“, so die Grünen-Politikerin weiter.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk (CSU), verteidigte Schäuble. „In dieser Lage fühlen sich viele zu Recht an 1938 erinnert. Ein historischer Vergleich zu 1938 ist absolut angemessen“, sagte Koschyk der „Welt“.

Man wisse heute, dass es Hitler 1938 nur vordergründig um die Rechte der Sudetendeutschen gegangen sei, „sondern vielmehr um die Zerschlagung der Tschechoslowakei“, so der Regierungsbeauftragte. Später seien der Angriff auf Polen und Aggressionen gegen weitere Nachbarn Deutschlands gefolgt.

Daher stelle sich jetzt die spannende Frage: „Geht es Putin wirklich nur um die russische Bevölkerung, derentwegen er das Völkerrecht im Bezug auf die Krim gebrochen hat? Oder haben wir es mit einem neuen russischen Imperialismus zu tun, der sich bald auch gegen andere Nachbarn Russlands richtet?“

Bernd Posselt, CSU-Europaabgeordneter und Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe, äußerte Verständnis für Wolfgang Schäuble: „Ich kann Wolfgang Schäuble verstehen. Er spricht damit die berechtigte Warnung vor einer Appeasement-Politik aus.“ Sein Vergleich stimme allerdings nur teilweise.

„Eine gewisse Parallele sehe ich zwischen dem Vorgehen von Putin und Hitler dahingehend, dass beide einen wirklichen oder vermeintlichen Nationalitätenkonflikt für ihre expansionistischen Zwecke missbrauchen.“ Die Lage auf der Krim, die weitgehende Autonomie genoss, und jene im Sudentenland seien jedoch keinesfalls vergleichbar.

31.03.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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