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Ansgar Heveling 2012 CDU
© Ansgar Heveling / CC BY-SA 3.0 DE

Heveling Strukturelle Fragen nach Suizid von al-Bakr

Den Beamten in der JVA Sachsen sei im Fall al-Bakr kein Vorwurf zu machen.

Berlin – Nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Syrers al-Bakr in einem sächsischen Gefängnis fordert der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), Konsequenzen.

Heveling sagte am Montag im RBB-Inforadio, der Fall werfe strukturelle Fragen auf. „Es ist am drängendsten, zu fragen, warum al-Bakr nicht zum Generalbundesanwalt nach Karlsruhe verbracht wurde. Denn der ist für Terrorismus zuständig. Trotzdem hat man das bei den Behörden in Sachsen gelassen.“

Als möglichen Grund dafür führte Heveling an, dass es schon einen Haftbefehl gegen al-Bakr gegeben habe. „Das zeigt, dass unsere strafprozessualen Vorschriften auf solche Fälle des islamistischen Terrorismus noch nicht richtig zugeschnitten sind. Das Terrorismusstrafrecht stammt aus den 70er-Jahren, der Zeit des RAF-Terrorismus, und da passt vielleicht auch vieles nicht so ganz.“

Heveling betonte, bei allen Versäumnissen müsse man beachten, dass in Sachsen ein Terroranschlag verhindert worden sei. „Das ist natürlich auch eine Leistung der Behörden.“

Den Beamten in der JVA Sachsen sei im Fall al-Bakr kein Vorwurf zu machen. „Sie haben die rechtlichen Regelungen angewandt, die wir haben. Offensichtlich war ihnen allerdings nicht wirklich bewusst, dass sie den wichtigsten Gefangenen Deutschlands da bei sich haben. Da hätte von der politischen Ebene stärker klargemacht werden müssen, dass es wichtig ist, die Vorschriften, so weit es möglich ist, anzuwenden.“

Heveling begrüßte den Vorschlag der CSU, islamistische Gefährder in Präventivhaft zu nehmen. „Da gibt es zu Recht hohe verfassungsrechtliche Hürden – das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass die Überwachung von Gefährden bei den Sicherheitsbehörden enorm viel Personal bindet, auch schon jetzt. Die Frage ist, gibt es Möglichkeiten, das verfassungsfest zu regeln, um im Falle einer wirklich akuten Gefahr tätig werden zu können.“

17.10.2016 - newsburger.de

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