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Hass und Hetze im Internet Richterbund stellt sich hinter Maas` Netz-Gesetz

„Das Gesetz stellt ein klares Signal der Politik dar.“

Berlin – Der Deutsche Richterbund stellt sich hinter den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit dem Ziel, dass Facebook und andere Plattformen strafbaren Hass und Hetze in sozialen Netzwerken löschen. Das geht laut eines Berichts der „Berliner Zeitung“ (Online-Ausgabe) aus der Stellungnahme des Hamburger Staatsanwalts Ulf Bornemann für die Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses hervor, die am Montag stattfindet. Bornemann tritt dort für den Richterbund auf.

„Das Gesetz stellt ein klares Signal der Politik dar, gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken vorzugehen und die Verfolgung dieser Kriminalitätsform – insbesondere der Straftatbestände des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der Volksverhetzung – zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme, über die die „Berliner Zeitung“ berichtet.

Ohne das Gesetz „müsste weiterhin der oft mühsame und wenig erfolgversprechende Weg eines formellen Rechtshilfeersuchens beschritten werden, um Bestandsdaten der Urheber strafwürdiger Kommentare zu erlangen. Nur mit diesen Bestandsdaten lassen sich aber sinnvolle Folgeermittlungen zur Aufdeckung des Klarnamens eines Beschuldigten führen.“

Abgesehen von der meist mehrere Monate betragenden Laufzeit von Rechtshilfeersuchen stelle sich überdies das Problem eines grundlegend anderen Verständnisses von Meinungsfreiheit, so Bornemann weiter. „So sind zum Beispiel in Deutschland mit seiner nationalsozialistischen Vergangenheit Äußerungen unter Strafe gestellt, die in den USA dem Grundrecht der `freedom of speech‘ unterfallen.“ Und Rechtshilfe werde von den USA nur geleistet, wenn mit dem Äußerungsdelikt zugleich die Ankündigung eines bevorstehenden Gewaltdeliktes verbunden sei. „Dies führt rechtspraktisch dazu, dass Holocaustleugnungen und Volksverhetzungen in Deutschland nicht verfolgt werden können.“

Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, hält in seiner Stellungnahme hingegen fest: „Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Regulierung sozialer Netzwerke sind ungeeignet, um gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte vorzugehen. Damit verfehlen sie den Zweck des Gesetzes. Stattdessen greifen sie in dieser Ausgestaltung unverhältnismäßig in die Presse- und Meinungsfreiheit ein und können die Kommunikationsfreiheit im Internet nachhaltig beschädigen.“

Insgesamt sind zehn Sachverständige in den Ausschuss geladen. Das Gesetz soll voraussichtlich am 30. Juni im Bundestag verabschiedet werden. Dabei gibt es zahlreiche Kritiker, unter ihnen die Rechtsausschuss-Vorsitzende Renate Künast (Grüne). Deshalb dürfte die Anhörung entscheiden, ob und wenn ja in welcher Form das Gesetz verabschiedet wird.

„Es ist höchstrichterliche Rechtsprechung, dass man wegen der Meinungsfreiheit einiges auszuhalten hat, auch Schmähkritik“, sagte Künast der „Berliner Zeitung“. „Und wir überlassen es Unternehmen zu entscheiden, was rechtswidrig sein soll. Das geht gar nicht.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass strafbare Inhalte bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

19.06.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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