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Hass im Netz Immer weniger Beschwerden über mangelhafte Löschung

Zu Einzelfällen werde „aus grundsätzlichen Erwägungen nicht Stellung genommen“.

Berlin – Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) registriert das Bundesamt für Justiz (BfJ) deutlicher weniger Beschwerden von Internetnutzern wegen mangelhafter Löschungen als im Vorjahr. Bis Mitte Dezember seien über das Online-Formular 489 Meldungen eingegangen, erklärte ein Behördensprecher auf Anfrage des „Handelsblatts“ (Montagsausgabe). Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2018 waren es 714 Meldungen.

Ursprünglich war die Bundesregierung von 25.000 Beschwerden pro Jahr ausgegangen, die von Hassbotschaften betroffene Internetnutzer an das Amt richten würden, weil soziale Netzwerke auf ihre Hinweise nicht schnell genug reagierten.

Das Amt in Bonn ist für die Umsetzung des seit 1. Januar 2018 geltenden sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) auf Internetplattformen wie Facebook oder Twitter zuständig. Bei Anhaltspunkten für einen rechtswidrigen Inhalt werden laut BfJ die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Etwaige Bußgeldverfahren gegen die sozialen Netzwerke führt das Bundesamt selbst durch. Dazu würden die gemeldeten rechtswidrigen Inhalte daraufhin überprüft, „ob ein Komplex systemischen Versagens des Anbieters vorliegt“, erläuterte der Behördensprecher.

Gegen Facebook erging zuletzt ein Bußgeldbescheid des Bundesamts über zwei Millionen Euro. Zu möglichen weiteren Verfahrenseinleitungen gegen andere Plattformanbieter und laufenden Bußgeldverfahren machte die Behörde keine Angaben. Zu Einzelfällen werde „aus grundsätzlichen Erwägungen nicht Stellung genommen“, sagte der Sprecher.

23.12.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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