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Ex-BGH-Richter Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig

Auch pädagogische Gründe könnten Kürzungen nicht legitimieren.

Berlin – Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Neskovic, sieht die Hartz-IV-Sanktionen mit dem Grundgesetz in Konflikt: „Seit der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofs vom Februar 2010 gibt es ein unmittelbares, verfassungsrechtliches Recht auf Zusicherung eines ‚menschenwürdigen Existenzminimums‘.“ Das erklärte er gegenüber der Tageszeitung „neues deutschland“. Die Formulierung „Minimum“ bedeute unmissverständlich, dass jeder Betrag unterhalb dieser festgelegten Grenze verfassungswidrig sei.

Zudem habe das Bundesverfassungsgericht 2012 in der Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz festgestellt, dass es „neben Bedürftigkeit keine weiteren Voraussetzungen oder Bedingungen für die Inanspruchnahme“ gebe. Konsequenterweise müsse dieses Prinzip auch für die reguläre Grundsicherung Hartz IV gelten. „Demnach können auch ‚pädagogische Gründe‘, wie das Prinzip des ‚Förderns und Forderns‘, Kürzungen nicht legitimieren.“

Das Bundesverfassungsgericht wird am 15. Januar zu der Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen tagen. Neskovic rechnet allerdings nur mit einer Teilabschaffung der Strafen für Empfänger. „Ich könnte mir gut vorstellen, dass die unterschiedlichen Sanktionsregelungen für den Personenkreis der unter 25-Jährigen gekippt, beziehungsweise deutlich eingeschränkt werden.“ Es sei zudem gut möglich, dass das Bundesverfassungsgericht „erheblich engere Vorgaben“ für die Verhängung von Sanktionen formuliert.

Wolfgang Neskovic war nach seiner Tätigkeit als Richter am Bundesgerichtshof bis 2013 Bundestagsabgeordneter, davon bis zu seinem Parteiaustritt 2012 für die LINKE. Heute ist er in der Lübecker Bürgerschaft in der Wähler*inneninitiative »Die Unabhängigen« aktiv.

10.01.2019 - newsburger.de

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