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Hartz-IV Regierung will Grundsicherung 2016 nicht außerplanmäßig erhöhen

Auch an eine rückwirkende Änderung der Regelsätze ist nicht gedacht.

Berlin – Die Bundesregierung will die staatliche Grundsicherung (Hartz IV) im nächsten Jahr nicht außerplanmäßig erhöhen. Das hat das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagsausgabe) mitgeteilt.

Das Statistische Bundesamt hatte im September die Ergebnisse der neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorgelegt. Danach sind laut Sozialgesetzbuch XII die Hartz-IV-Leistungen neu zu berechnen. Das Bundesarbeitsministerium plant aber nach der turnusmäßigen Erhöhung zum 1. Januar 2016 die Regelsätze erst Anfang 2017 wieder anzupassen. So lange dauere es, bis die EVS-Daten vollständig ausgewertet seien und das Gesetz fertig sei, sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums.

Auch an eine rückwirkende Änderung der Regelsätze ist demnach nicht gedacht. Das Ministerium hält es wegen der „zeitlichen Abläufe“ nicht für möglich, den Anpassungstermin vorzuziehen.

Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen hat dafür überhaupt kein Verständnis: Er hält es für einen „Skandal und eine Geringschätzung aller Menschen, die von Hartz IV leben müssen, dass sich das Ministerium so viel Zeit lässt“. Die Regelsätze gehörten dringend „auf den Prüfstand, weil sie heute selbst grundlegende Dinge nicht abdecken“. So seien „die Leistungen nachweislich zu niedrig, um sich ausgewogen zu ernähren, die tatsächlichen Stromkosten zahlen oder sich eine Waschmaschine kaufen zu können“.

Ähnlich sieht es Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: „Schätzungsweise 140.000 Stromabschaltungen in Hartz-IV-Haushalten im vorigen Jahr zeigen, wie drängend der Handlungsbedarf ist. Wenn man den Menschen tatsächlich helfen wollte, wäre es kein Problem, ab sofort die Stromkosten für Hartz-IV-Bezieher genauso wie die Kosten für Wohnung und Heizung in voller Höhe zu übernehmen.“ Es fehle aber offenbar der politische Wille, Armut in Deutschland zügig zu bekämpfen.

Bei der Einkommens- und Verbraucherstichprobe werden 60.000 Haushalte alle fünf Jahre gefragt, wofür sie ihr Geld ausgeben. Derzeit beruhen die Hartz-IV-Sätze noch auf der EVS von 2008, obwohl es 2013 eine neue Stichprobe gab.

Wie viel nach den geplanten Auswertungen der neuen statistischen Daten für die 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger von 2017 an zusätzlich herausspringen wird, ist offen. Darüber seien „zum heutigen Zeitpunkt keine Aussagen möglich“, sagte die Sprecherin des Arbeitsministeriums.

01.12.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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