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"Hallo Magenta" Experten kritisieren Datenschutz bei Smart Speaker von Telekom

„Mit der Erfüllung eines Vertrags zu argumentieren ist problematisch.“

Hamburg – Die Deutsche Telekom gerät wegen Datenschutzmängeln bei ihrem smarten Lautsprecher „Hallo Magenta“ in die Kritik von Daten- und Verbraucherschützern. Das Konzept, mit dem Datenschutz als Standortvorteil in Europa zu werben, finde er zwar „grundsätzlich wichtig und gut“, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). Die Aussagen des Konzerns zu Datenschutzfragen ließen „jedoch Zweifel offen“.

Konkret bemängelt der Hamburger Datenschutzbeauftragte, dass sich die Telekom entgegen ihres Werbeversprechens, die Verarbeitung der Nutzerdaten erfolge ausschließlich innerhalb der Europäischen Union, in der Datenschutzerklärung das Recht einräumt, die Daten auch von Dienstleistern außerhalb der EU auswerten zu lassen. Zudem sei, anders als von der Telekom vorgesehen, „eine informierte Einwilligung im Rahmen des Opt-In-Prinzips erforderlich“, so Caspar weiter.

„Mit der Erfüllung eines Vertrags zu argumentieren ist problematisch, da die Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden eben nicht die manuelle Auswertung von dessen Sprachnachrichten erfordert“, so der Hamburger Datenschutzbeauftragte. Um aufgeklärt einzuwilligen, müsse der Kunde „transparent“ darüber informiert werden, dass die Sprachdaten gespeichert und ausgewertet würden und dass ein „nicht unerhebliches Risiko von Fehlaktivierungen in seinem Umfeld“ bestehe, sagte Caspar.

Vorbehalte äußerte auch Dennis Romberg vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Es erschließe sich nicht, wieso Daten außerhalb der EU übertragen werden müssten, sagte Romberg. „Hier könnte man das Datenschutzversprechen wirklich ernst nehmen und es gar nicht zu solchen Situationen kommen lassen und somit das Vertrauen der Verbraucher in den Dienst wirklich stärken“, so der Datenschutzexperte weiter.

Es gehe außerhalb der EU nicht um Datenverarbeitung, sondern um „Wartungszugriffe eines unserer Dienstleister“, teilte die Telekom dem „Handelsblatt“ auf Nachfrage mit. Dabei könne es sich um „Softwareupdates handeln oder um Notfall-Eingriffe“, solche Eingriffe dürften jedoch nicht zur gezielten Auswertung personenbezogener Daten verwendet werden.

22.10.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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